Zusätzliche Angaben
zu II.2.7) Ausführungsbeginn und -ende:
Ausführungsbeginn innerhalb nach 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 08.04.2022 zugehen.
Der Ausführungsbeginn ist unmittelbar nach der Beauftragung möglich.
Weitere folgende Einzelfristen ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
Ausführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung.
Ausführungsbeginn: spätestens am 25.06.2022
Fertigstellung bis spätestens 31.12.2022