VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die IKK - Die Innovationskasse möchte ihren Mitarbeitern die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Form einer Sachversicherung anbieten, weil dieser Durchführungsweg für die IKK - Die Innovationskasse die flexibelste Lösung darstellt (kein Bindung an die Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge [BetrVAG], steuerrechtliche Vorteile für die Versicherungsnehmer (Mitarbeiter) in der Leistungsphase bestehen und auf diese Weise das beste Preis-/Leistungsverhältnis erzielt werden kann. Eine entsprechende Markterkundung hat ergeben, dass eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Sachversicherung auf europäischer Ebene ausschließlich von der Lloyd's Insurance Company S.A., deren sog. Coverholder für den deutschsprachigen Bereich die Biometric Underwriting GmbH ist, angeboten wird; alle anderen potentiell in Betracht kommenden Versicherer bieten betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen nur als Rückdeckungsversicherung einer Pensionszusage unter Anwendung des § 6a EStG, als Direktversicherung unter Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG oder als Lebensversicherungsprodukt an. Vor diesem Hintergrund kann die von der IKK - Die Innovationskasse begehrte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ihrer Mitarbeiter in Form einer einjährig kalkulierten Sachversicherung nur von der Lloyd's Insurance Company S.A. erbracht werden, da derzeit keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung am Markt existiert und der mangelnde Wettbewerb auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter darstellt, sodass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV erfüllt sind.