168792-2023 - ErgebnisDeutschland-Salzgitter: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 57/2023 21/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@base.bund.de
Telefon: +49 30-1843212604
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
4723F90101 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4722E03320
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 463 005,27 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Der Deutsche Bundestag entschied 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie. Damit gehen perspektivisch nicht nur Fachwissen, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein bzw. die Erinnerung im Umgang mit dieser Hochrisikotechnologie zurück.
Durch den fortschreitenden Rückbau kerntechnischer Anlagen werden auch Orte fehlen, die an das nukleare Zeitalter Deutschlands erinnern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass solche Orte der Erinnerung wichtig sind,
etwa für das fortdauernde Bewusstsein über die Risiken der Kernenergie und der dadurch erzeugten radioaktiven Abfallstoffe. Wenn es keine offensichtlichen Standorte der Erinnerung gibt, wie kann ein nukleares kulturelles Erbe geschaffen bzw. erhalten werden?
Und welche Bedeutung hat ein solches Erbe auf aktuelle Prozesse wie etwa das Standortauswahlverfahren eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle?
Hier setzt das Forschungsvorhaben Nuclear Cultural Heritage an, das Fragen kulturellen Erinnerns mit den konkreten Herausforderungen der Suche eines Standortes für hochradio aktive Abfälle in Deutschland verbindet.
Vor diesem Hintergrund sollen folgende drei Fragen das Forschungsvorhaben anleiten: 1) Wie kann ein deutsches nukleares kulturelles Erbe einen Beitrag zur Sicherheit bei der nuklearen Entsorgung leisten?
2) Welche Rolle spielen dabei nationale, regionale und lokale nukleare Kulturen und Identitäten sowie Erinnerungskulturen und wie kann vor diesem Hintergrund ein deutsches nukleares kulturelles Erbe beschaffen sein?
3) Wo, wie und von wem wird in Deutschland bereits ein nukleares kulturelles Erbe umgesetzt?
Ein Ziel des Forschungsvorhabens ist es, das Konzept des nuklearen kulturellen Erbes anhand des deutschen Kontexts zu verdeutlichen. Zweitens soll herausgearbeitet werden, welche Aspekte von Nuclear Cultural Heritage
im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle Anwendung finden und wo die Grenzen des Konzepts liegen. Als konkrete Leistung wird ein Mapping des nuklearen Erbes in Deutschland erstellt:
eine systematische Aufarbeitung von be reits bestehenden oder in der Entstehung befindlichen Orten und Institutionen. Als weitere Leistung werden Factsheets erarbeitet, die die im Mapping enthaltenen Informationen leicht zugänglich darstellen
und somit einen Wissenstransfer zwischen dem BASE u d der Öffentlichkeit ermöglichen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Systematische Dar-stellung des Standes der wissenschaftli-chen Forschung zu Nuclear Cultural Heri-tage und der Über-tragbarkeit auf den deutschen Kontext. Erläuterung der theo-retischen Herange-hensweise an ein nukleares kulturelles Erbe. (AP 1) / Gewichtung: 24
Qualitätskriterium - Name: Systematische Dar-stellung der Metho-dik zum umfassen-den Mapping von bereits bestehendem oder in Entstehung befindlichen nuklea-ren kulturellen Erbes in Deutschland (Sys-tematische Literatur-analyse & visuelle Darstellung von Or-ten). (AP 2-3) / Gewichtung: 24
Qualitätskriterium - Name: Nachvollzieh-bare theoreti-sche und me-thodische Konzeption einer relationa-len Analyse von materiel-lem und imma-teriellem nuk-learen kulturel-len Erbe. (AP 4) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung einer klaren und ver-ständlichen Herange-hensweise, um die For-schungser-gebnisse Adressaten-gerecht auf-zuarbeiten. (AP 5) / Gewichtung: 12
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 192-544559
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z 6 - BASE62220/4723F90101
Bezeichnung des Auftrags:
4723F90101 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Öko-Institut e.V.
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 209 937,66 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 463 005,27 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/03/2023