Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Energieversorger
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 7: Kühltürme
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 31140000 Kühltürme
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Fernkältezentrale in einem Bestandsgebäude am Standort HKW Süd um ein Fernkältenetz zu versorgen. Gegenstand dieser Beschaffung sind Kühltürme, die die Rückkühlung der Abwärme aus den Kompressions- und Absorptionskältemaschinen sicherstellen. Die Ausführung der Kühltürme soll als Hybridkühltürme erfolgen. Die Kühltürme sind so auszulegen, dass Sie auf einer vorgegebenen Dachfläche positioniert werden können. Die Gesamtrückkühlleistung beträgt 25 MW. Das Kühlwasser muss von 37 o C auf 27 o C gekühlt werden. Teil des Liefer- und Leistungsumfanges ist auch die dazugehörige Abschlämmautomatik und die Wasserkonditionierung mit Bioziddosierung und Härtestablilisator.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
HKW Süd München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Fernkältezentrale in einem Bestandsgebäude am Standort HKW Süd um ein Fernkältenetz zu versorgen. Gegenstand dieser Beschaffung sind Kühltürme, die die Rückkühlung der Abwärme aus den Kompressions- und Absorptionskältemaschinen sicherstellen. Die Ausführung der Kühltürme soll als Hybridkühltürme erfolgen. Die Kühltürme sind so auszulegen, dass Sie auf einer vorgegebenen Dachfläche positioniert werden können. Die Gesamtrückkühlleistung beträgt 25 MW. Das Kühlwasser muss von 37 o C auf 27 o C gekühlt werden. Teil des Liefer- und Leistungsumfanges ist auch die dazugehörige Abschlämmautomatik und die Wasserkonditionierung mit Bioziddosierung und Härtestablilisator.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 095-226513
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 4500234485/2100/L13
Bezeichnung des Auftrags:
Los 7: Kühltürme
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 17/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Evapco Europe GmbH
Postanschrift: Insterburger Straße 18
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 40670
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 11/01/2021