Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Berlin (SODA Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Im Rahmen der Errichtung der Notunterkunft wurde festgestellt dass die beauftragten Leistungen nicht ausreichend sind. Auf Ortsterminen wurden die notwendigen Leistungen der Nachtragsangebote ermittelt:
Stromleitungen
Mehrmengen Container
Rauchwarnmelder
Legionellenfilter
Überdachung
Reinigung Container
Handwaschbecken
Türeleme/ Bodenbelag
Pressekonferenz
Transpondersystem
Umrüstung Stromversorgung
Folierung
Verkleidung Stützwände
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 10/01/2023Ende: 20/01/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-715595
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: N16020-10286000-002-399-01
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 10/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BSS electrics smart solutions GmbH
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1 555 354,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 16/03/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schlüsselfertige Infrastrukturleistung in Tempelhof Berlin, Hangar 2 und 3. Einbau von Unterkunftscontainer und Sanitärcontainer. Miete für 6 Monate (bis 30.06.2023).
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 10/01/2023Ende: 20/01/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 555 354,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BSS electrics smart solutions GmbH
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Stromleitungen
Mehrmengen Container
Rauchwarnmelder
Legionellenfilter
Überdachung
Reinigung Container
Handwaschbecken
Türeleme/ Bodenbelag
Pressekonferenz
Transpondersystem
Umrüstung Stromversorgung
Folierung
Verkleidung Stützwände
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Bei diesem NT handelt es sich um Leistungen, die durch Umstände erforderlich gewordensind, deren Erfordernis mit der Erteilung des Hauptauftrages nicht ersichtlich waren z.B.Leistungen zur Erfüllung behördlicher Auflagen oder zur Beseitigung besonderer technischerHindernisse (siehe auch Vermerk SenIAS). Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sichaufgrund der Leistungen des Nachtrages nicht verändert. Der Wert des NT beträgt nichtmehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages.Die Änderung des Auftrages ist demnach ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrensgem. § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zulässig.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)