170128-2026 - Ergebnis
Deutschland – Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung – Reinigungsdienstleistungen für die Emanuel-von-Seidl Grundschule in Murnau am Staffelsee
OJ S 49/2026 11/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMarkt Murnau a. Staffelsee
E-Mailvergabe@zv-oberland.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelReinigungsdienstleistungen für die Emanuel-von-Seidl Grundschule in Murnau am Staffelsee
BeschreibungDer Markt Murnau schreibt die Reinigungsdienstleistungen für die Emanuel von Seidl Grundschule in Murnau für die Jahre aus. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: - Los 1 Grund- und Unterhaltsreinigung - Los 2 Glasreinigung Bieter können ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben.
Kennung des Verfahrensbd87a947-8fd2-440a-9481-69695f0e0d1c
Interne KennungEU-3-2-af-25-427
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMurnau am Staffelsee
Postleitzahl82418
Land, Gliederung (NUTS)Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGrund- und Unterhaltsreinigung
BeschreibungDer Markt Murnau schreibt die Reinigungsdienstleistungen für die Emanuel von Seidl Grundschule in Murnau für die Jahre aus. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: - Los 1 Grund- und Unterhaltsreinigung
Interne KennungEU-3-2-af-25-427-Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenOption zur Verlängerung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMurnau am Staffelsee
Postleitzahl82418
Land, Gliederung (NUTS)Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungFalls bis zum 30.09.2027 keine schriftliche Kündigung zum Vertragsende durch den AG oder AN vorliegt, verlängert sich der Vertrag auf bis zum 31.12.2029. Eine gesonderte Kündigung bedarf es hierfür nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungPreis • maximal 5 Punkte • Gewichtung von 90 % 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Die Punktewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskontrolle
BeschreibungQualitätskontrolle – Vorlage eines Konzeptes zur Qualitätskontrolle, wie diese im Auftragsfall aussehen wird – wird nach Auftragserteilung Vertragsbestandteil. • maximal 5 Punkte • Gewichtung von 10 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kommunale Dienste Oberland
5.1.
LosLOT-0002
TitelGlasreinigung
BeschreibungDer Markt Murnau schreibt die Reinigungsdienstleistungen für die Emanuel von Seidl Grundschule in Murnau für die Jahre aus. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: - Los 2 Glasreinigung
Interne KennungEU-3-2-af-25-427_Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenOption zur Verlängerung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMurnau am Staffelsee
Postleitzahl82418
Land, Gliederung (NUTS)Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungFalls bis zum 30.09.2027 keine schriftliche Kündigung zum Vertragsende durch den AG oder AN vorliegt, verlängert sich der Vertrag auf bis zum 31.12.2029. Eine gesonderte Kündigung bedarf es hierfür nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungPreis • maximal 5 Punkte • Gewichtung von 90 % 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Die Punktewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskontrolle
BeschreibungQualitätskontrolle – Vorlage eines Konzeptes zur Qualitätskontrolle, wie diese im Auftragsfall aussehen wird – wird nach Auftragserteilung Vertragsbestandteil. • maximal 5 Punkte • Gewichtung von 10 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kommunale Dienste Oberland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMarkas GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsMarkas GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsEU-3-2-af-427_LOS1
TitelReinigungsdienstleistungen für die Emanuel-von-Seidl Grundschule in Murnau am Staffelsee
Datum der Auswahl des Gewinners16/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kommunale Dienste Oberland
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMarkas GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsMarkas GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsEU-3-2-af-25-427_LOS2
TitelReinigungsdienstleistungen für die Emanuel-von-Seidl Grundschule in Murnau am Staffelsee
Datum der Auswahl des Gewinners16/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kommunale Dienste Oberland
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer173793
AbteilungVerfahrensstelle Zentrale Beschaffungsstelle
PostanschriftProf.-Max-Lange-Platz 9
StadtDE216
Postleitzahl83646
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
KontaktpersonZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mailvergabe@zv-oberland.de
Telefon+4980414417700
Fax+4980414417999
Internetadressehttps://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
AbteilungVergabekammer Südbayern
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49892176-2411
Fax+49892176-2847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummert:080414417700
AbteilungVerfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
PostanschriftProf.-Max-Lange-Platz 9
StadtBad Tölz
Postleitzahl83646
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@zv-oberland.de
Telefon+4980414417700
Fax+4980414417999
Internetadressehttps://www.zv-oberland.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0088
Offizielle BezeichnungMarkt Murnau a. Staffelsee
Registrierungsnummert:088414760
PostanschriftUntermarkt 13
StadtMurnau
Postleitzahl82418
Land, Gliederung (NUTS)Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
LandDeutschland
KontaktpersonZV KD Oberland - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mailvergabe@zv-oberland.de
Telefon+4980414417700
Fax+4980414417999
Profil des Erwerbershttps://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-9000
Offizielle BezeichnungMarkas GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE815724034
PostanschriftOttobrunnerstr. 39
StadtUnterhaching
Postleitzahl82008
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailde-ausschreibung@markas.com
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungMarkas GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftOttobrunnerstr. 39
StadtUnterhaching
Postleitzahl82008
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailde-ausschreibung@markas.com
Telefon+49 89 5499984
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-9001
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0ad40b3f-6505-4546-ba5d-91c3f06c95a2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/03/2026 08:04:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung170128-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe49/2026
Datum der Veröffentlichung11/03/2026