Die Katastrophenschutzbehörden sind durch einen Einsatzauftrag des Landes Niedersachsen infolge einer Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums damit beauftragt, zum 15.12.2020 Impfzentren gemäß der von ihnen vorgelegten Konzepte bis zunächst zum 30.6.2021, mit einer Verlängerungsoption bis zum 31.12.2021, einzurichten und zu betreiben. Am 2.12.2020 ist hierzu durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI) ein außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite gemäß §§ 20 Satz 1 Nr. 2, 27a NKatSG festgestellt worden. Damit sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV erfüllt.