Der Lieferauftrag kann wegen des nicht vorhandenen Wettbewerbs aus technischen Gründen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b und c VGV) nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden.
Der Auftraggeber vertritt die Auffassung, dass die Lieferung des Röntgendiffraktometers mit den für den Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen erbracht werden kann, da technische Alleinstellungsmerkmale vorhanden sind:
— Wasser-Luft-Kühlungsstabilisierung der Mikrofokus (Mo und Cu Kα) Röntgenquellen,
— praktisch rauschfreier Hybrid-Pixel-Detektor mit einem weitestmöglichen Dynamikbereich, Einzelpixel-Punkt-Spreizfunktion bei 100 μm Pixelgröße und ein verschlussloser Datenerfassungsmodus ohne Totzeit,
— 4-Kreis-Kappa-Geometrie-Goniometer für vollständige Datensätze selbst bei niedrig-symmetrischen Kristallen + motorisierter Einstellung des Detektorabstands bis herunter zu 31 mm,
— Software-Lizenz für mehrere Benutzer und mehrere Standorte mit fortlaufenden, kostenlosen(!) Aktualisierungen,
— Für die Mikrofokus-Röntgen-Quellen kann eine Feinjustierung der röntgenoptischen Komponenten auf piezoelektrischen Halterungen über die Systemsoftware gesteuert erreicht werden,
— Mehrschicht-Optik gekoppelt mit einer vollständig motorisierten und softwaregesteuerten Divergenz-Kontrolle für Cu-Strahlung,
— Möglichkeit der Pulver-Diffraktometrie-Messungen in der Kapillare über einen weiten Temperaturbereich.