171176-2023 - ErgebnisDeutschland-Köngiswinter: Stadtplanung
OJ S 58/2023 22/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter vertreten durch die KoPart eG
Postanschrift: Drachenfelsstraße 9-11
Ort: Köngiswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
E-Mail: malms@kommunalagentur.nrw
Telefon: +49 211/43077105
Fax: +49 211/4307722
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Altstadtmanagement in Königswinter-Altstadt
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“.
Die Ausschreibung umfasst die Leistungen eines Altstadtmanagements für das Stadtumbaugebiet „Königswinter-Altstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmlinie „Lebendige Zentren“). Zum Aufgabenspektrum gehören insbesondere Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerk- und Beratungsarbeit vor Ort mit den verschiedenen entwicklungsrelevanten Akteuren.
Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort:
Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75100000 Dienstleistungen der Verwaltung, 79411000 Allgemeine Managementberatung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: Stadt Königswinter
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Königswinter ist seit zwei Jahrhunderten eine international bekannte Destination im Rheintourismus. Die Altstadt von Königswinter mit der Rheinpromenade, das Siebengebirge als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands und Kulturlandschaft von herausragendem Wert, Schloss Drachenburg und der Drachenfels sind Orte von großer Anziehungs- und mit hoher Identifikationskraft im Rhein-Sieg-Kreis und der Region.
Die Altstadt von Königswinter mit ihrer teilweise historischen Bausubstanz ist darüber hinaus Wohn-, Gastronomie- und Einzelhandelsstandort mit vielfältigen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Königswinter war und ist aber auch ein Ort mit strukturellen Problemen und Handlungserfordernissen. Zur Behebung dieser strukturellen Mängel und städtebaulichen Missstände wurde 2004 für die Altstadt das Sanierungsgebiet „Königswinter-Altstadt“ und für den Bereich Drachenfels im Jahr 2006 das Sanierungsgebiet „Königswinter-Drachenfels“ förmlich festgelegt. Mit Unterstützung von Bundes- und Landesmitteln konnten bis einschließlich 2016 neben zahlreichen privaten Investitionen einige für die Stadtgestaltung/-entwicklung bedeutende öffentliche Maßnahmen umgesetzt werden. Durch Städtebaufördermittel von Bund und Land im Rahmen der Regionale-2010 konnten weitere wichtige Impulsprojekte (u.a. Umgestaltung Drachenfelsplateau, Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Rathausplatz) für die Altstadt realisiert werden.
Nach Abschluss der Regionale-2010-Projekte und nach über 10 Jahren Altstadtsanierung bestand im Jahre 2016 das Erfordernis, die bisherigen Sanierungszielsetzungen und
-maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu definieren. Dies ist im Rahmen des InHK „Königswinter-Altstadt“ geschehen, das im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen worden ist. Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen des Stadtentwicklungsprozesses in einigen Aspekten geändert haben, wurde das InHK im Jahre 2020 aktualisiert und das Maßnahmenprogramm an den heutigen Entwicklungsstand angepasst. Das aktualisierte InHK wurde im August 2020 vom Stadtrat beschlossen.
Bei dem durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes geförderten Projekt „Altstadtmanagement“ handelt es sich um eine fünfjährige Maßnahme. Der Fördermittelgeber hat Städtebaufördermittel für die Maßnahme bewilligt. Damit steht ein Budget für die Maßnahme Altstadtmanagement in Höhe von 407.000 € (einschl. Mehrwertsteuer, exkl. Kosten für die Mediationsverfahren für Problemimmobilien) bis 2025 zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren und wird auf eine Brutto-Gesamtkostensumme in Höhe von 233.000,00 € (inkl. MwSt und Nebenkosten) gedeckelt. Es wird eine Weiterbeauftrag um jeweils bis zu einem Jahr (als Option) angestrebt; aufgrund der vom Fördergeber bewilligten Laufzeit endet die Maßnahme jedoch spätestens am 31.12.2025. Aus dem o. g. Gesamtbudget sind die Personalkosten und Sachkosten einschließlich Raummiete und Arbeitsplatz zu finanzieren. Auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit anfallenden Sachkosten (u. a. Sachkosten bei der Erstellung von Informationsmaterialien und der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen) sind hieraus zu finanzieren.
Die Durchführung von Mediationsverfahren für Problemimmobilien ist eine separate Maßnahme, die mit Gesamtkosten von 20.000 € (einschl. Mehrwertsteuer) kalkuliert ist und an ein weiteres externes Büro vergeben werden soll.
Für Königswinter als Mittelzentrum ist eine funktionierende und attraktive Altstadt von großer Bedeutung. Die Bürger*innen sollen sich mit ihrer Altstadt identifizieren und die Angebote annehmen und nutzen.
2. Aufgabenbeschreibung
Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
Die Aufgaben des Altstadtmanagements sind breit gefächert und bewusst sehr umfassend ausgelegt, um Kompetenzen zu bündeln und die Zahl der Schnittstellen gering zu halten. Nur auf diese Weise ist eine möglichst effiziente Projektorganisation und -koordination möglich. Unnötige Reibungsverluste können so vermieden und die Ressourcen bestmöglich auf die Umsetzung der Maßnahmen konzentriert werden.
Die Begleitung und Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bringt einen hohen Koordinierungsaufwand mit sich. Die Bürger*innen und lokalen Akteur*innen sollen eng eingebunden werden. Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz und für die Umsetzung der in dem InHK benannten Maßnahmen und Projekte ist das gemeinschaftliche, öffentliche und bürgerschaftliche Engagement. Nur wenn es gelingt, frühzeitig zahlreiche Fürsprecher*innen und Unterstützer*innen für das Handlungskonzept und einzelne Maßnahmen zu gewinnen, können zeitnah sichtbare Erfolge erzielt werden. Überdies bedarf es eines Monitoringsystems, um die Auswirkungen der Projekte und des Prozesses evaluieren zu können. Im Falle von geänderten Rahmenbedingungen sollen die Zielsetzungen angepasst und das integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Diese Aufgabenbereiche werden im neu einzurichtenden Altstadtmanagement gebündelt.
Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort.
Aufgabenschwerpunkte:
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 20%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 215-617735
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: projekt2508 GmbH
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/03/2023