VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zur Verfügung gestellte Tonfrequenzrundfunksteuerung (TFR), über welche bisher die Beleuchtungssteuerung erfolgte, wird ab Dezember 2024 nicht weiter betrieben und muss ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) Ersatztechnologien für die Beleuchtungssteuerung in einer umfangreichen Marktanalyse sowie auf deren Eignung untersucht. Der Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Eignung der Schaltsysteme wurden u. a. die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt:
— flächendeckende Verfügbarkeit (100 %),
— sicheres und zuverlässiges Schalten (Systemverfügbarkeit mind. 99,9 %),
— „Rundsteuerbefehl“ für ein zeitgleiches Ein- und Ausschalten (> 100 000 Lichtpunkte),
— bestehender Herstellermarkt für Empfangsgeräte und ggf. erforderliche Antennen (mind. 2 Hersteller),
— aktuelle Verfügbarkeit aller benötigten Komponenten, insbesondere von Mastempfängern in Industriequalität und in Schutzgehäusen,
— gesicherte Nutzungsrechte des Netzbetreibers für mind. 15 Jahre,
— sichere Signalübertragung ohne evtl. Paketverluste und mit einer Befehlsaussendung mit definierten Übermittlungszeiten innerhalb von 2 Minuten,
— Fernparametrierung einschließlich Update,
— Einzel-, Gruppenfernschaltung,
— Investitions-/Betriebskosten,
— Umsetzbarkeit der neuen Technologien, einschließlich Lieferung der Komponenten im Zeitraum 2021 bis 2024.
Diese wesentlichen Grundanforderungen werden nur von dem Schaltsystem EFR vollständig erfüllt. Da es am Markt für ein Schaltsystem der öffentlichen Beleuchtung keine andere vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt, welche die o. g. Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Eignung erfüllt, und der mangelnde Wettbewerb daher auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, kann der Auftrag aus technischen und rechtlichen Gründen nur an die EFR GmbH vergeben werden (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV). Die EFR GmbH ist das einzige Unternehmen am Markt, das über eine entsprechende technische Lösung verfügt und die für den Betrieb des EFR-Systems erforderlichen Software-Lizenzen einräumen kann.