171456-2022 - ErgebnisDeutschland-Dortmund: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 65/2022 01/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung IV_Personal und Recht; Referat 42
E-Mail: beschaffung@hochschulstart.de
Telefon: +49 23110812-160
Fax: +49 23110812-151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hochschulstart.de/sfh/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog
Referenznummer der Bekanntmachung: SfH_IT_Dienstleistungen_ 714_2020
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von IT-Dienstleistungen "System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System" im wettbewerblichen Dialog.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 240 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stiftung für Hochschulzulassung Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) möchte mittels eines wettbewerblichen Dialogs einen Auftragnehmer beauftragen, welcher zur Qualitätssicherung der Releases des DoSV-Systems langfristig System-, Abnahme- und Hotfixtests durchführt. Die SfH beabsichtigt, die Qualität der Software des Gesamtsystems DoSV durch die Vergabe der Softwaretests an den Auftragnehmer abzusichern.
Die System-, Abnahme- und Hotfixtests sollen sicherstellen, dass das DoSV- System den technischen Anforderungen entspricht und performant ist, um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben an die Studienplatzvergabe zu gewährleisten. Ferner soll durch diese Auftragsvergabe ein allgemeines Testkonzept für das DoSV erarbeitet werden, welches durch die Auswahl angemessener Testmethoden und eine adäquate Zeitplanung sicherstellt, dass die Software zum Zeitpunkt des jeweiligen Vergabeverfahrens der Studienplätze, den technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht, gemäß denen sie entwickelt wurde. Ferner sollen durch den Auftragnehmer die stiftungsinternen Kompetenzen im Hinblick auf Software-Tests gestärkt und erweitert werden, indem ebenfalls Tools sowie Knowhow, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Softwaretests mit Hilfe von Testautomatisierungen, an die SfH transferiert werden.
Die den System- und Abnahmetests vorgelagerten Tests der Softwareentwicklung sind nicht Bestandteil des Testauftrages.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Rahmenvertragspartner auf der Grundlage eines EVB-IT Servicevertrags [Anlage 905] i.V.m. EVB-IT-Service-AGB [Anlage 915] über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal (3x) 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Testkonzept / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Rahmenvertragspartner auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal (3x) 12 Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-171632
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SfH_IT_Dienstleistungen_ 714_2020
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Dienstleistungen_System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV_System
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: adesso SE
Postanschrift: Adessoplatz 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 240 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 240 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D98H
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münhster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514112-735
Fax: +49 2514112-165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/03/2022