Mit der Ausschreibung SBH VgV VV 128-21 IG ist die Tragwerksplanung für das Vorhaben „Ersatzneubau für die Neugründung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Grellkamp38/40“ EU-weit ausgeschrieben worden.
Für die Leistung Tragwerksplanung hat der Bestbietende den Zuschlag erhalten.
Zur Festlegung der städtebaulichen und architektonischen Struktur des Standortes sind das bezirkliche Stadtplanungsamt, das Amt für Stadtgrün und die Oberbaudirektion eng in die Planungsprozesse involviert. Es wurden klare Vorgaben für die Planungen der Zu- und Ersatzbauten sowie der Freianlagen getroffen. Daher ist davon auszugehen, dass auch die Planung des Neubaus der Sporthalle in enger Abstimmung mit den benannten Genehmigungsinstanzen erfolgen wird. Die Beauftragung der Tragwerksplanungsleistung der LPH 2-9 in Stufenverträgen durch den mit der statischen Berechnung des Zu- und Ersatzbaus beauftragten Büros Leonardt, Andrä und Partner Ingenieure VBI AG ist daher konsequent.
Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts soll der bereits beauftragte Auftragnehmer LAP zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen Tragwerksplanung LPH 2-9 für den Neubau der Sporthalle beauftragt werden.
Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken
würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die ergänzende Beauftragung wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 33 % geschätzt.
2. Zur Deckung der Bedarfe ist nach Abriss der Bestandssporthalle auch im logistischen Zusammenhang mit
dem Zu- und Ersatzbaubedarf die zeitnahe Planung notwendig geworden.
Eine fehlende Sicherstellung der Sportbedarfe kann nicht über einen längeren Zeitraum vertreten werden, so
dass mit den notwendigen Planungsleistungen zeitnah begonnen werden muss.
3. Aufgrund der engen gestalterischen und logistischen Zusammenhänge ist ein Wechsel des Auftragnehmers
in den ersten LPH Tragwerksplanung Sporthalle wirtschaftlich, technisch und planerisch nachteilig und daher
dringend zu vermeiden.
4. Die Planung der Sporthalle ist in den ersten LPH eng auf die Planung der Zu- und Ersatzbauten
abzustimmen, so dass durch eine Leistungserbringung durch einen anderen AN ein erheblicher Mehraufwand
für alle Beteiligten zu erwarten ist. Ein Wechsel der Bearbeitung würde weitere Verzögerungen verursachen, so
dass die Baufertigstellung der Sporthalle für den vorgesehenen Zeitraum nicht gesichert wäre.