Der Vermieter des Hochhauses, in dem sich die Botschaft
Singapur befindet, wird im Jahre 2022 ein face lift an der
Fassade seines Hochhauses durchführen. Diese Arbeiten
sollen bei laufendem Betrieb der Botschaft stattfinden. Mit
dieser Maßnahme würden die Regeln des Geheimschutzes
sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Nächtlicher
Zugang von Bauarbeitern durch Sicherheitsbereiche und Büros
bis zur Baustelle; Bauarbeiten über mehrere Monate in extrem
verkleinerten Büros der AV ohne Tageslicht und ohne Lüftung)
innerhalb der Botschaft verletzt werden, weshalb diese
unannehmbar ist.
Eine Neuunterbringung der Botschaft in einem anderen
Gebäude bzw. die Herrichtung einer Zwischenunterbringung
sind wirtschaftlich und zeitlich nicht darstellbar.
Der Vermieter wurde über diese unzweckmäßigen
Möglichkeiten unterrichtet und um ein alternatives Angebot
gebeten. Dem kam er am 27.01.2022 nach und schlug eine
leerstehende Etage gleichen Grundrisses und mit bereits
sanierter Fassade im selben Gebäude vor.
Diese soll nach Plänen der Botschaft und nach qualitativen
Vorgaben sowie sicherheitsrelevanten Erfordernissen
ausgebaut und anschließend an die Botschaft vermietet
werden. Bis zum Umzug stellt der Vermieter den Rückbau der
innenliegenden Fassade in der jetzigen 12. Etage zurück.
Voraussetzung seitens des Vermieters hierfür ist, dass ein
Umzug der AV bis Juni 2023 stattfindet, damit die geplante
Fassadensanierung des gesamten Hochhauses zeitnah
durchgeführt werden kann.
Diese Vorgehensweise ist mit einem verbleibenden Zeitfenster
von insgesamt 16 Monaten äußerst ambitioniert. Dies bedeutet,
dass ein Planer umgehend mit der Erstellung der Planung für
die neue Etage beginnen muss.
Die Variante ist daher für die AV alternativlos und unter zeitlich
sehr hohem Druck zu realisieren.