171940-2021 - ErgebnisDeutschland-Neuhausen a. d. F.: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
OJ S 66/2021 06/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuhausen a. d. Fildern
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Neuhausen a. d. F.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sylvia Hayn
E-Mail: Hayn@neuhausen-fildern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhausen-fildern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb des Freibads „Bädle“ in Neuhausen auf den Fildern
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000419
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich den Betrieb des Freibads „Bädle“ in Neuhausen auf den Fildern komplett mit Ausnahme der Freibadkasse zu übernehmen und sämtliche Tätigkeiten durchzuführen, die zum Betrieb des Freibads erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Betriebsaufsicht, die Beaufsichtigung des Badebetriebs sowie die Wasseraufsicht (Beckenaufsicht). Leistungsbeginn geplant: 1.4.2021.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 510 489,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Hauptort der Ausführung: Neuhausen auf den Fildern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich den Betrieb des Freibads „Bädle“ in Neuhausen auf den Fildern komplett mit Ausnahme der Freibadkasse zu übernehmen und sämtliche Tätigkeiten durchzuführen, die zum Betrieb des Freibads erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Betriebsaufsicht, die Beaufsichtigung des Badebetriebs sowie die Wasseraufsicht (Beckenaufsicht). Leistungsbeginn geplant: 1.4.2021.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande und endet am 28.2.2022.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 3 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 28.2.2025 zu verlängern. Leistungsbeginn ist der 1.4.2021. Bei Vertragsverlängerungen nach dem 28.2.2022 verschiebt sich der Leistungsbeginn jeweils auf den 1.3. des neuen Vertragsjahres.
Daher beginnt das erste Vertragsjahr am 1.4.2021 und endet am 28.2.2022. Im Falle der Optionsausübung durch die Auftraggeberin beginnen die folgenden Vertragsjahre jeweils am 1.3. des jeweiligen Jahres und enden am 28.2. (29.2.) des Folgejahres. Die Option ist jeweils schriftlich auszuüben.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 025-060578
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb des Freibads „Bädle“ in Neuhausen auf den Fildern
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: pHplus GmbH & Co. KG
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 510 489,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/04/2021