VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Aufgrund der internen Umstellung und Neukonzeption auf die Pflegehelfer-Assistenz im Pflege, Sozial und Sicherheitsdienst (Insourcing und Durchführung mit eigenen pflege-helferbezogen qualifizierten Kräften – der Sicherheitsdienst wird mit dem neuen Konzept komplett ersetzt) und den sich daraus ergebenden Unsicherheiten, zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung erfolgen kann, soll der bestehende Vertrag zur Fremdvergabe der Sicherheitsdienstleistungen um einen Zeitraum von 6 bis max. 14 Monaten verlängert werden.
Der Zeitraum der Vertragsverlängerung bis max. 14 Monate ist abhängig von den Pflegesatzverhandlungen sowie der Kostenübernahme der Kostenträger.
Anmerkung: Die Einarbeitungszeit des Sicherheitsdienstes beträgt durchschnittlich ca. 3 Monate, da es sich um eine Einrichtung der vollstationären Pflege, Betreuung und Versorgung bei einem geschlossen geführten Charakter handelt. Das beschützte Pflegeheim betreut Menschen mit schweren und chronischen psychiatrischen Erkrankungen. Ziel der Einrichtung ist, die Auswirkungen der psychiatrischen Erkrankung zu mildern, den Bewohnern die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, und sie zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung zu befähigen. Im Mittelpunkt steht die Erhaltung und Förderung der Alltagskompetenz unter Berücksichtigung der psychischen Erkrankung mit dem entsprechenden individuellen Hilfebedarf. Jeder neue Mitarbeiter/in benötigt nach Arbeitsbeginn und Ersteinführung ca. 3 Monate, um die Bewohner und Abläufe selbstständig zu kennen und zu erfassen.
Die medbo kann vorliegend für das Pflegeheim Haus 11 am Standort Wöllershof nur einen Vertrag mit einer garantierten Grundlaufzeit von 6 Monaten schließen, mit einer den Unwägbarkeiten entsprechenden Verlängerungsoption um jeweils einen Monat bis zu einer Gesamtlaufzeit von max. 14 Monaten.
Ein Neuabschluss mit dem Risiko einer nur 6-monatigen Laufzeit und dem bestehenden Einarbeitungsaufwand ist sowohl für den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer unwirtschaftlich und aufgrund der Bewohnerstruktur des Pflegeheims mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Deshalb ist hier eine Vertragsverlängerung gem. § 132 (2) Nr. 2 GWB ohne erneutes Verfahren vorgesehen.