Zusätzliche Angaben
Gemäß § 63 VgV wird die Ausschreibung aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Es wird beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren unter geänderten Bedingungen durchzuführen.
*Ursprüngliche Angaben:
1. Die Teilnahmeanträge werden elektronisch auf einer Vergabeplattform hinterlegt und bis zum Bewerbungsschluss gesichert. Bewerber müssen dazu der unter I.3) genannten Stelle die E-Mail-Adresse mitteilen, über die die Bewerbung hochgeladen werden soll. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Fahrzeuge innerhalb der genannten Fristen produziert und ausgeliefert werden. Um dem obsiegenden Bieter möglichst viel Zeit für die Produktion zu geben, führt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren mit verkürzten Fristen durch. Die Teilnahmefrist beträgt 20 Kalendertage. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber die Bieter unmittelbar zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auffordern. Vor Angebotsabgabe wird es einen Verhandlungstermin geben. Im Vorfeld haben die Bieter die Möglichkeit, neben Bieterfragen auch Optimierungsvorschläge einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen nach den Verhandlungen geringfügig zu konkretisieren. Die letztverbindlichen Angebote sind sodann bis Anfang April einzureichen. Aufgrund der knappen Fristen bittet der Auftraggeber die Bieter ausdrücklich darum, insbesondere im März 2021 entsprechende Kapazitäten zur Angebotsbearbeitung vorzuhalten.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
6. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
7. Zu der Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien sei ergänzt, dass der Auftraggeber sich vorbehält, neben dem Preis auch die Qualität der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Dazu gehört dann u. a. auch der Energieverbrauch und Ersatzteilkosten. Der Auftraggeber wird die Zuschlagskriterien nach dem Teilnahmewettbewerb und spätestes mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlichen.