17267-2022 - ErgebnisDeutschland-Kirchheim b. München: Bauarbeiten für Schulgebäude
OJ S 10/2022 14/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München
Postanschrift: Räterstraße 26
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Michèle Schlautmann
E-Mail: gken@szv-mo.de
Telefon: +49 89909095606
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GKEN – Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim – LV 101.03 Baustellenkontrolle
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
1 psch Zugangskontrolle und Ausweisen von LKWs über 22 Monate
40 St Halbtagespauschale Baureinigung
20 St Tagespauschale Baureinigung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 42961000 Steuerungs- und Kontrollsystem
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Heimstettner Str., 85551 Kirchheim bei München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1 psch Zugangskontrolle und Ausweisen von LKWs über 22 Monate
40 St Halbtagespauschale Baureinigung
20 St Tagespauschale Baureinigung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-410685
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762847
Fax: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/01/2022