Zusätzliche Angaben
Angabe der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.
Mindestens 3 (soweit geeignet), höchstens 5.
Die Beurteilung der Bewerber erfolgt anhand der Eignungskriterien, die Bestandteil der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sein werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 VgV durch Los getroffen werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Die Beurteilung der Bieter erfolgt anhand der Zuschlagskritertien (siehe auch II.2.5), die Bestandteil der Angebots-Aufforderung sein werden.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeit- und Kostenangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.