Beschreibung der Beschaffung
Als Arbeitgeberin ist die Auftraggeberin (AGin) verpflichtet, Mitarbeiter/innen, die in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt sind, mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln (Hard- und Software) auszustatten. Die CANS-Arbeitsplätze (computerunterstützte Arbeitsplätze für nichtsehende, schwer sehbehinderte und motorisch behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGin) werden je nach Art der Behinderung mit entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten ausgestattet. Die AGin plant zur Abdeckung von Anforderungen (Ersatz- und Zusatzbedarfe) die Beschaffung von CANS-Arbeitsplätzen für blinde, sehbehinderte, motorisch behinderte und hörgeschädigte Mitarbeiter/innen. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen:
1) CANS-Software:
a) Zeitlich unbefristete Überlassung inklusive elektronischer Dokumentation (Benutzerhandbücher u. ä.);
b) Pflege und Support (Second & Third-Level) während der gesamten Vertragslaufzeit inkl. Recht auf Releasewechsel;
2) Dienstleistungskontingent:
a) Sonstige Dienstleistungen:
i)Scripting und Anpassungen der bei der AGin im Einsatz befindlichen CANS-Softwareprodukte in den Testumgebungen (EDST/IDST);
ii) Sonderkonfigurationen für CANS-Arbeitsplätze;
iii) Einsatzvorbereitung neuer CANS-Softwareversionen (Releasewechsel und Upgrade). Für diese Leistung können maximal 3 Personentage (PT) pro gelieferter Softwareversion abgerechnet werden.
iiii) Portierung der bisherigen Jaws-Skripte bei Bedarf.
b) Schulungen
i) Bundesweite Schulungen von mindestens 50 PT (dies entspricht 400 Personenstunden (PS) bei 1 PT = 8 PS). Die geschätzte Abrufmenge beträgt 100 Tage. Seitens der AGin besteht keine Abrufverpflichtung über die Mindestabrufmenge hinaus.
ii) Für diese Leistung können maximal 3 PT pro Schulung abgerechnet werden.