Zusätzliche Angaben
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
• elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben
• elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
• Annahme von Angeboten AUSSCHLIEßLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg
(Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden)
Wir bitten dies dringend zu beachten!
Bieterfragen werden bis 5 Werktage vor Angebotsöffnung beantwortet. Spätere Bieterfragen können nicht mehr beantwortet werden.