Die Festlegung auf die GAF AG ist aus folgenden Gründen sachlich gerechtfertigt:
Fortführung der bestehenden Ablaufprozesse aus 2020/2021 erlaubt es, das Projekt „Kontrolle durch Monitoring“ in 2023 ökonomisch effizient abzuschließen. Feinabstimmungen in Vorjahren zwischen den Vertragspartnern müssten bei einem Wechsel wiederholt werden.
Der Auftragnehmer stellt seit 2021 eine Softwareschnittstelle bereit, über die Daten auf standardisierte Weise ausgetauscht werden. Ein neuer AN müsste eine ähnliche Schnittstelle programmieren, was mit zweierlei Risikofaktoren einherginge:
- Hoher Umstellungs- und Schulungsaufwand
- Interoperabilitäts- und Kompatibilitätsprobleme hinsichtlich einer möglichst schnellen Fehleranalyse und -beseitigung sowie Kosten- und Entwicklungsvorteile
Ab 2024 ist eine grundlegende Änderung der Verfahrensabläufen geplant. Der finanzielle und zeitliche Aufwand bei einem neuen Auftragnehmer für 2023 steht in keinem Verhältnis zur Dauer des Betriebs vor der geplanten signifikanten Systemumstellung.
Diese Gründe sind nachvollziehbar, objektiv, auftragsbezogen & die Bestimmung ist willkürfrei getroffen worden. Die Gründe liegen tatsächlich vor & können folgendermaßen nachgewiesen werden:
- Bzgl. der Änderung der Verfahrensabläufe ab 2024 wird auf Verordnung (EU) 2021/2116, Art. 70, Abs. 1 in der konsolidierten Fassung von 06/12/2021 verwiesen.
- Die technische Implementierung der Schnittstelle fand 2021 statt & hat zwei Entwickler gebunden. In Summe waren ca. 3 Personenmonate an Entwickler-Kapazitäten notwendig. Selbst unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen, müssten noch mindestens 1,5 Personenmonate für eine Neuimplementierung veranschlagt werden. Diese Kapazitäten sind aufgrund akuter Ressourcenknappheit im IT-Bereich nicht leistbar.
- Kompatibilitätserfordernisse & technische Risiken: Ein neues IT-Projekten ist mit Risiken bezüglich Qualität & Termintreue behaftet. Die technische Gesamtkomplexität erhöht sich hier insbesondere wegen der Notwendigkeit zur Entwicklung, Test und Betrieb einer weiteren Schnittstelle. Nicht rechtzeitig behobene Fehler bergen das Risiko einer verspäteten oder fehlerhaften Auszahlung von Fördermittel an alle bayerischen Landwirte.
Diese Gründe diskriminieren keine anderen Wirtschaftsteilnehmer. Ein unberechtigter Ausschluss bestimmter Anbieter ist nicht beabsichtigt & gegeben.
Das Flächenmonitoring inkl. Pflege und Betrieb der Schnittstelle wurde individuell für den Freistaat Bayern entwickelt & folgende Schwierigkeiten bei Neuentwicklung oder Nachbildung des Systems sollen vermieden werden:
- Das Risiko bei verzögerter Bereitstellung einer funktionierenden Schnittstelle geht mit hohem potenziellem Schaden (monetär,Personalkapazitäten,Ansehen des Auftraggebers) einher
- Hoher Aufwand bei erforderlichen Anpassungen im System des Auftraggebers (Neuprogrammierung der Abläufe,Datenformate) & Schulung der Fachseite für Auswertung der Ergebnisse
- Fehleranfälligkeit, da zeitlich kein Phasing-In möglich ist
- Keine Erfahrungswerte über die Qualität der Ergebnisse
Der Nachweis, dass ausschließlich die Fa. GAF AG, die vorgenannte Leistung erbringen kann ergibt sich aus folgenden Gründen:
Das bayerische Verfahren ist „monitorbasiert“ und nicht auf andere Länder übertragbar. Ein Wechsel des AN zieht zwangsläufig nach sich, dass die Prozesse eines Vertragspartners grundlegend umgestellt werden müsste. Das gesammelte Know-How (festgelegte Datengruppen,Qualitätsbewertungen,Routinen beim Senden/Empfangen, Methodik der Datenextraktion & -verarbeitung) ginge fast vollständig verloren. Aus diesem Grund ist eine Umstellung auf ein flexibles Verfahren („markerbasiert“) des Flächenmonitorings ab 2024 geplant, dass es in Zukunft erlauben wird, den ausführenden AN mit weniger Aufwand wechseln zu können.
Folglich gibt es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung % der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.