174594-2023 - ErgebnisDeutschland-Landshut: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 60/2023 24/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Landshut AdöR
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 1
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
E-Mail: beschaffungsstelle@landshut.de
Telefon: +49 871881315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftraege.bayern.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Microsoft Enterprise Agreement Komponenten für das Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung neuer Microsoft Office Lizenzen im Rahmen der Konditionsvereinbarung vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und Microsoft [Mantelvertrag U7765287].
Ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung sind damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Abschluss eines Folgevertrags zu den bestehenden Lizenzen des Auftraggebers.
In der Vergangenheit wurden durch den Auftraggeber und dessen Abrufberechtigen Einheiten Lizenzprodukte aus einem Microsoft Enterprise Agreement (MS EA) und dem Microsoft Select Plus Vertrag bezogen; rechtlich handelt es sich dabei um einen Beitritt zu einem vom Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) mit der Fa. Microsoft Ireland Operations Limited gesondert ausgehandelten Volumenvertrag (Konditionenvertrag).
Ziel dieses Vertrages ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen.
Das Klinikum Landshut ist bereits in dem Volume Licensing von Microsoft registriert. Im Rahmen des Auftragsgegenstandes wird ein Handelspartnerwechsel angestrebt, da die aktuellen Lizenzprogramme zum 31.03.2023 auslaufen.
Es wird ein Dienstleister gesucht, welcher folgende Leistungen übernimmt:
• Beratung bezüglich der rechtskonformen und wirtschaftlichen Nutzung der zu beschaffenden Lizenzen und Dokumentation
• Zur Verfügung stellen der zu beschaffenden Lizenzen
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Nutzung von sämtlichen Portalen der Firma Microsoft
• Information des Auftraggebers über vertragsrelevante Änderungen, insbesondere über BMI-Vertragsänderungen, Änderungen von Lizenzbestimmungen etc.
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Einlösung von möglichen Benefits
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 844 537,81 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Klinikum Landshut AöR, Robert-Koch-Str. 1, 84034 Landshut
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Microsoft Enterprise Agreement Komponenten für das Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 005-009610
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Microsoft Enterprise Agreement Komponenten für das Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift: Blochstr. 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 844 537,81 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/03/2023