Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Projektträgerschaften sollen die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere
- die hohe fachliche Wirkung der beabsichtigten Förderung sicherstellen,
- durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel
erfüllen,
- eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie
- zur administrativen Entlastung des BMWi beitragen.
Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere:
- analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen.
- die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und - ab dem Beginn der Beleihung - die Bewilligung der Förderprojekte.
- Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung.
- Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch.
Da alle drei Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig. Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften:
- Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt
- Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie
- Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung)
- Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung
- Berichtspflichten
- Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene)
- Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege)
Losspezifisch kommen zudem Begleitende Cluster-/ Vernetzungsaktivitäten
hinzu, d.h.:
- Programminterne Projektvernetzung (Etablierung geeigneter Austauschformate, Laufende Bewertung von Themen und (Forschungs-) Ergebnissen im Hinblick auf ihr Transferpotenzial, jährlich ein Statusseminar zum Förderprogramm, vier Kolloquien oder Gremienveranstaltungen zu spezifischen Themen, eine Statuskonferenz oder Abschlussveranstaltung je Bundesland.
Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi. Die Projektträgerschaft „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024 mit der Option der Verlängerung bis 31.12.2026. Die Projektträgerschaft „Transformationsnetzwerke“ hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.