Zusätzliche Angaben
Maximal können nur 4 Angebote auf Teillose eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die 4 Angebote des Einzelbieters o. der Bietergemeinschaft, auf Basis derer die Grünpflege am wirtschafl. durchgeführt werden kann. Die übrigen Angebote des Einzelbieters bzw. der Bietergemeinschaft kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen.
Es rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft platziert sind.
Sollte das nach dieser Regel der kostenmäßigen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-) Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Das Angebot verbleibt in der Wertung und kann beauftragt werden.
Abschließende Nachweisliste VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•633 EU Angebotsschreiben
•Leistungsverzeichnis
•Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
•05 b) Bieterangabenverzeichnis
(je angebotenem Los, siehe im jeweiligen ZIP-Ordner „Anlage Los X“ )
•Mindestens drei Referenzangaben aus den vergangenen drei Kalenderjahren ab einer Auftragssumme von 50.000,00 € pro Kalenderjahr für fachliche, gärtnerische Pflegearbeiten.
(Referenzbogen je Los, siehe im jeweiligen ZIP-Ordner „Anlage Los X“)
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (sofern nicht präqualifiziert)
•234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
•235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(sofern eingesetzt)
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
•Aufsichtspersonal des AN
Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Pflege und Unterhaltung der Flächen sicherzustellen, hat der AN einen fachkundigen (abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbar), verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der das Personal des AN einweist und ständig vor Ort beaufsichtigt, sowie für den AG oder dessen Beauftragte Ansprechpartne ist. Dieser Mitarbeiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und verantwortlich Anordnungen des AG entgegennehmen und an die Mitarbeiter der jeweiligen Pflegekolonne des AN weitergeben können. Dieser muss vor Leistungsbeginn dem AG benannt werden.
•Urkalkulation
•Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
•Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
•Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen entsprechend Formblatt 236
•Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
•Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen oder Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
-eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
-die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
-eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.