Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Außerdem ist die die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen mit dem Angebot abzugeben.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektron...