175328-2026 - Planung
Österreich – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie 40
OJ S 51/2026 13/03/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungStadt Villach
E-Mailbau@villach.at
Rechtsform der zuständigen BehördeRegionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDirektvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie 40
BeschreibungFür die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Vororteverbindung Ossiach - St. Andrä – Villach wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt.
VerfahrensartWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelDirektvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie 40
BeschreibungFür die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Vororteverbindung Ossiach - St. Andrä – Villach wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt. Die gegenständlichen Linie 40 bedient die Strecke zwischen Villach-Ossiach in den verkehrlichen Spitzenzeiten Morgens, Mittags und Abends von Montag bis Freitag. Wochenendverkehr oder Verkehrsdienste außerhalb der Spitzenzeiten werden optional vorbehalten. Verkehrliche Spitzenzeiten sind im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr die rechtzeitige Ankunft vor dem morgendlichen Unterrichtsbeginn (in der Regel zwischen 7.15 und 7.45) und die Zeit des Antritts der Heimfahrt der Mehrheit der Schüler von der Schule (in der Regel ist dies die Zeitspanne von 13.00 bis 13.30) sowie im Zusammenhang mit dem Pendlerverkehr die Ankunftszeit zwischen 7.20 und 7.50 und dem Antritt der Heimreise zwischen 16.01 und 19.30 Uhr. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen). Es ist eine besondere Genehmigung gemäß Kraftfahrliniengesetz (KflG) erforderlich. Es handelt sich gegenständlich um eine Zusatzbestellung gemäß § 23 KflG. Hauptzielgruppe: ErwerbspendlerInnen und tagespendelnde SchülerInnen, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet zwischen Villach und Ossiach (Hauptort der Ausführung ist das Gemeindegebiet der Stadt Villach) wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien /regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind die eingangs erwähnten Zeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schultage als Kalkulationsgrundlage/Jahr zu veranschlagen. Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler- u. Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 58.500 km unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich - unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte - ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste (etwa Verkehr für zusätzliche Zielgruppen an schulfreien Tagen) sowie eine Förderung der Fuhrpark-Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Festgehalten wird, dass es sich gegenständlich um eine Direktvergabe handelt. Diese Verfahrensart lässt sich nicht im Pflichtfeld eNotice ees2 anpassen, sodass die verpflichtend zu wählende Verfahresnart lediglich als Platzhalter zu verstehen ist.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Klagenfurt-Villach (AT211)
LandÖsterreich
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns15/03/2027
Laufzeit120 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Villach
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Villach
RegistrierungsnummerATU 37185906
StadtVillach
Postleitzahl9500
Land, Gliederung (NUTS)Klagenfurt-Villach (AT211)
LandÖsterreich
E-Mailbau@villach.at
Telefon+43 4242 205 4000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga8451966-66bd-4f31-b498-36c095ccb1bf  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der BekanntmachungT01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/03/2026 13:44:53 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung175328-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe51/2026
Datum der Veröffentlichung13/03/2026