Hauptort der Ausführung:
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2019_ 2021_LV_ III_Los_1 Schreiben.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2019Ende: 31/03/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 341-2018-0181
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2019_ 2021_LV_ III_Los_1 Schreiben
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 22/10/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Staples Deutschland GmbH & Co. KG
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Art und der Gesamtcharakter des Auftrags verändern sich nicht. Der Umfang des Auftrags erhöht sich nur marginal, und zwar — nach den Bedarfsangaben der neu errichteten Behörde — voraussichtlich nur um 0,11 % des ursprünglichen Auftragswerts. Aufgrund der hohen Auslastung der auf 3 Jahre abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, die noch eine Restlaufzeit von einem Jahr hat, kann bei weiterem gleichmäßigem Abrufverhalten aller abrufberechtigten Bundesbehörden nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert der Änderung zum Ende der Laufzeit um mehr als die in Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe ii) der Richtlinie 2014 / 24 / EU aufgeführten 10 % des ursprünglichen Auftragswerts übersteigt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Zum 1. Januar 2021 wurde in Deutschland eine neue Bundesoberbehörde errichtet. Sie befindet sich noch in der Aufbauphase und benötigt daher verschiedenste Artikel aus dem Bereich Büroverbrauchsmaterial. Der Bedarf dieser neu errichteten Behörde konnte bei der Bedarfserhebung, die bereits im Jahr 2018 bei den deutschen Bundesbehörden durchgeführt wurde, nicht vorhergesehen werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)