175711-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen
OJ S 51/2026 13/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
E-Mailvergabemanagement@he.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEmpfangs- und Sicherheitsdienstleistungen
BeschreibungRahmenvertrag/Rahmenvereinbarung für Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen
Kennung des Verfahrens9807283b-91a9-4040-821b-22cce4cab464
Interne KennungVG_2023_007
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hochtaunuskreis (DE718)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte im gesamten Bundesland Hessen bzw. an den 63 Standorten der Auftraggeberin (Anlage D.06a)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTGX7CDEH# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDie Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
BetrugDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt
KorruptionDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
ZahlungsunfähigkeitDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEmpfangs- und Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten Bad Homburg und Frankfurt Battonnstraße
BeschreibungDie AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (im Folgenden: Auftraggeberin) ist mit über 1,7 Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung in Hessen. Sie ist ein wachsendes Unternehmen, das erfolgreich im Wettbewerb agiert und ein ambitioniertes Wachstumsziel verfolgt. Mit etwa 4.000 Mitarbeitenden zudem eine bedeutende Arbeitgeberin in Hessen. Ihr Leistungsportfolio ist breit gefächert und reicht von Vorsorge, Früherkennung und Prävention über Leistungen im Krankheitsfall, zur Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit bis zu Versicherungstarifen und kundenorientierten Service- und Beratungsangeboten. Die Auftraggeberin hat 63 AOK-Standorte (Anl D.06a) im gesamten Bundesland Hessen. An diesen Standorten sind Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen nach Vorgaben der Auftraggeberin zu erfüllen. Los 1: Empfangs- und Sicherheitsdienst an den Standorten Bad Homburg und Frankfurt Battonnstraße Los 2: Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Nordhessen) Los 3: Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Südhessen)
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBasler Str. 2  
StadtBad Homburg
Postleitzahl61352
Land, Gliederung (NUTS)Hochtaunuskreis (DE718)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBattonnstr. 40-42  
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Leistungen werden für sämtliche Lose auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.07.2026 vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.06.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05A ) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO (Eigenerklärung Sachkundeprüfung nach §34a GewO gem. Ziffer 3 der Anlage B.05A). - Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über die Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05A) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Durchschnittlicher Jahresumsatz (Jahre: 2022, 2023 und 2024): 800.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05A) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe für - Sachschäden - Personenschäden - Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen). Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung. Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erklärt der Wirtschaftsteilnehmer, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu Mitarbeitendenzahlen (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05A) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sicherstellen. - Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Sicherheitsdienstleistungen abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 5 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebszugehörigkeit (Eigenerklärung Betriebszugehörigkeit gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05A) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebszugehörigkeit der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die abgeschlossene Einarbeitung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sicherstellen, um eine kontinuierliche Qualität in der Objektbetreuung/Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten. - Die Anzahl der im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten fest angestellten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheitsdienstleistungen muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 5 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 6.3 der Anlage B.05A) - Es sind drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 02/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) skizzierten Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von 6 Monaten an mindestens 2 Standorten gleichzeitig betreut wurden. Eine Referenz gilt ebenfalls als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl D.03) skizzierten Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von 6 Monaten an mindestens 2 Standorten für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig erbracht wurde. Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber und Leistungszeiträume je Referenz an. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren aus-geschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04. +++ Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
5.1.
LosLOT-0002
TitelEmpfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Nordhessen)
BeschreibungDie AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (im Folgenden: Auftraggeberin) ist mit über 1,7 Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung in Hessen. Sie ist ein wachsendes Unternehmen, das erfolgreich im Wettbewerb agiert und ein ambitioniertes Wachstumsziel verfolgt. Mit etwa 4.000 Mitarbeitenden zudem eine bedeutende Arbeitgeberin in Hessen. Ihr Leistungsportfolio ist breit gefächert und reicht von Vorsorge, Früherkennung und Prävention über Leistungen im Krankheitsfall, zur Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit bis zu Versicherungstarifen und kundenorientierten Service- und Beratungsangeboten. Die Auftraggeberin hat 63 AOK-Standorte (Anl D.06a) im gesamten Bundesland Hessen. An diesen Standorten sind Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen nach Vorgaben der Auftraggeberin zu erfüllen. Los 1: Empfangs- und Sicherheitsdienst an den Standorten Bad Homburg und Frankfurt Battonnstraße Los 2: Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Nordhessen) Los 3: Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Südhessen)
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hochtaunuskreis (DE718)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte im gesamten Bundesland Hessen bzw. an den 63 Standorten der Auftraggeberin (Anlage D.06a)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Leistungen werden für sämtliche Lose auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.07.2026 vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.06.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05B) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO (Eigenerklärung Sachkundeprüfung nach §34a GewO gem. Ziffer 3 der Anlage B.05B). - Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über die Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05B) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Durchschnittlicher Jahresumsatz (Jahre: 2022, 2023 und 2024): 300.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. ^ Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05B) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe für - Sachschäden - Personenschäden - Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen). Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung. Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erklärt der Wirtschaftsteilnehmer, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu Mitarbeitendenzahlen (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05B) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sicherstellen. - Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Sicherheitsdienstleistungen abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 5 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebszugehörigkeit (Eigenerklärung Betriebszugehörigkeit gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05B) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebszugehörigkeit der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die abgeschlossene Einarbeitung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sicherstellen, um eine kontinuierliche Qualität in der Objektbetreuung/Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten. - Die Anzahl der im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten fest angestellten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheitsdienstleistungen muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 5 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 6.3 der Anlage B.05B) - Es sind drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 02/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn in die dort erbrachte Leistung mindestens zwei der in der Leistungsbeschreibung (Anl D.06) skizzierten Inhalte (Punkt 2.1 - Punkt 2.8) entspricht und in einem Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Standorte gleichzeitig betreut wurden. Eine Referenz gilt ebenfalls als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung mindestens zwei der in der Leistungsbeschreibung (Anl D.06) skizzierten Inhalte (Punkt 2.1 - Punkt 2.8) entspricht und in einem Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Standorten für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig erbracht wurde. Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber und Leistungszeiträume je Referenz an. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren aus-geschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04. +++ Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
5.1.
LosLOT-0003
TitelEmpfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Südhessen)
BeschreibungDie AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (im Folgenden: Auftraggeberin) ist mit über 1,7 Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung in Hessen. Sie ist ein wachsendes Unternehmen, das erfolgreich im Wettbewerb agiert und ein ambitioniertes Wachstumsziel verfolgt. Mit etwa 4.000 Mitarbeitenden zudem eine bedeutende Arbeitgeberin in Hessen. Ihr Leistungsportfolio ist breit gefächert und reicht von Vorsorge, Früherkennung und Prävention über Leistungen im Krankheitsfall, zur Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit bis zu Versicherungstarifen und kundenorientierten Service- und Beratungsangeboten. Die Auftraggeberin hat 63 AOK-Standorte (Anl D.06a) im gesamten Bundesland Hessen. An diesen Standorten sind Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen nach Vorgaben der Auftraggeberin zu erfüllen. Los 1: Empfangs- und Sicherheitsdienst an den Standorten Bad Homburg und Frankfurt Battonnstraße Los 2: Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Nordhessen) Los 3: Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen und Sonderbeauftragungen (Südhessen)
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hochtaunuskreis (DE718)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte im gesamten Bundesland Hessen bzw. an den 63 Standorten der Auftraggeberin (Anlage D.06a)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Leistungen werden für sämtliche Lose auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.07.2026 vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.06.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05C) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO (Eigenerklärung Sachkundeprüfung nach §34a GewO gem. Ziffer 3 der Anlage B.05C). - Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über die Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist das Verfügen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05C) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Durchschnittlicher Jahresumsatz (Jahre: 2022, 2023 und 2024): 300.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05C) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe für - Sachschäden - Personenschäden - Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen). Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung. Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erklärt der Wirtschaftsteilnehmer, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu Mitarbeitendenzahlen (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05C) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sicherstellen. - Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Sicherheitsdienstleistungen abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 5 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebszugehörigkeit (Eigenerklärung Betriebszugehörigkeit gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05C) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebszugehörigkeit der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die abgeschlossene Einarbeitung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sicherstellen, um eine kontinuierliche Qualität in der Objektbetreuung/Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten. - Die Anzahl der im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten fest angestellten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheitsdienstleistungen muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 5 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 6.3 der Anlage B.05C) - Es sind drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 02/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn in die dort erbrachte Leistung mindestens zwei der in der Leistungsbeschreibung (Anl D.06) skizzierten Inhalte (Punkt 2.1 - Punkt 2.8) entspricht und in einem Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Standorte gleichzeitig betreut wurden. Eine Referenz gilt ebenfalls als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung mindestens zwei der in der Leistungsbeschreibung (Anl D.06) skizzierten Inhalte (Punkt 2.1 - Punkt 2.8) entspricht und in einem Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Standorten für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig erbracht wurde. Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber und Leistungszeiträume je Referenz an. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren aus-geschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYTGX7CDEH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04. +++ Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummert:00498000000255
PostanschriftBattonnstraße 40
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Mailvergabemanagement@he.aok.de
Telefon+49 8000000255
Internetadressehttp://www.aok.de/hessen
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:0049 22894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartelamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungcd9f9bdc-1fc8-437b-9330-4d3e3cc9c0b6-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungÄnderung Eignungskriterium Referenzen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenKonkretisierung der Referenzangaben zu Los 1 bis Los 3 (siehe Zusatzinformation 4, Verfahrensbrief 1 vom 12.03.2026)
Änderung der Auftragsunterlagen am12/03/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcbf27fd8-1662-46dc-a4a0-28b4af33593c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/03/2026 12:36:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung175711-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe51/2026
Datum der Veröffentlichung13/03/2026