Beschreibung der Beschaffung
Am Strand der Stadt Wyk auf Föhr bestehen 3 Seebrücken. Die „Mittelbrücke“ ist mit einer Länge von 116 m die größte der 3 Seebrücken. Die Mittelbrücke wurde im Jahr 1980 aus Holz errichtet. Sie ist eine touristische Attraktion des Seebades. Der Auftraggeber will die alte Mittelbrücke zurückbauen und durch einen Neubau ersetzen, der einige Verbesserungen zu dem Bestandsbauwerk aufweist. Der einstöckige Ersatzneubau soll ca. 170 m lang werden und aus 3 Segmenten (ca. 40 m, 50 m, 60 m), die in Zick-Zack-Form angerichtet werden, und einer Plattform am Ende der Brücke (ca. 19,6 m x 20,3 m) bestehen. An der Plattform sollen eine Anlegestelle für kleiner Schiffe und Sportboote, 2 Bade-/Schwimmstege inklusive Rampen (jeweils 2 m breit und ca. 30 m lang), eine Sitzstufenanlage und Bänken entstehen. Ferner ist ein Bereich für die DLRG Station vorgesehen. Die neue Brücke soll 1,50 m über dem jetzigen Brückenniveau liegen, einen barrierefreien Zugang zum Meer gewährleisten und über Stahlpfähle gegründet werden. Bis zu einer Breite der Brücke von 6 m ist eine Monopfahlgründung der Konstruktion vorgesehen. Ab der zweiten Verschwenkung soll aufgrund der Breite der Brücke von 8 m eine Gründung über Pfahlpaare erfolgen. Am Brückenkopf ist ein Pfahlraster von 5 x 5 Pfählen vorgesehen. Die Gründungspfähle werden ca. 6 m in den tragfähigen Baugrund eingebunden. Kolkschutz (geotextile Sandcontainer) soll eingebaut werden. Der Oberbau der geplanten Mittelbrücke soll aus einer Kombination aus Stahlbeton- und Holzbauweise ausgeführt werden. Die Querträger sind als Stahlbetonfertigteile vorgesehen. Beidseitig der Konstruktion sollen Durchlaufträger aus Stahlbeton verlaufen und die gegenüberliegenden Durchlaufträger durch Stahlbetonsparren verbunden werden. Längsträger, Bohlenbelag, Geländer bestehen aus Holz. Am Brückenkopf sind Stahlrohrdalben vorgesehen. Die Rampen sollen eine Unterkonstruktion aus Aluminium und einen Deckbelag aus Holz, sowie seitliche Absturzsicherungen aus Stahl bekommen. Zu berücksichtigen ist, dass die Seebrücke ganzjährig genutzt werden können soll und daher eine meerwasser-, gezeiten-, winter- und extremwetterbeständige Konstruktion vorausgesetzt wird.
Der Auftraggeber vergibt Generalplanerleistungen für den beschriebenen Ersatzneubau der Mittelbrücke. Dabei sollen insbesondere Leistungen der Objekt- und der Tragwerksplanung gebunden werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden sowohl für die Objektplanung als auch für die Fachplanung Tragwerksplanung bereits vollständig abgearbeitet. Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben können Sie unter dem obigen Link abrufen.
Vergeben werden insbesondere die folgenden Leistungen:
— Objektplanung gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 43 Abs. 4 i.V.m. Anlage 12 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen). Zusätzlich zur Bauoberleitung soll der Auftragnehmer als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden (§ 3 BaustellV),
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 51 Abs. 5 i. V. m. Anlage 14 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen).
Die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 der Objektplanung und der Tragwerksplanung sollen innerhalb von 4 Monaten nach Zuschlag erbracht und abgeschlossen werden. Dies soll ermöglichen, dass die Bauausschreibung im 3. Quartal 2021 und die Bauausführung im 4. Quartal 2021 begonnen werden kann.