177276-2024 - Ergebnis
Deutschland – Handwerksbedarf – Kalibriergerät für Kraftfahrzeuge
OJ S 60/2024 25/03/2024
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Neu-Ulm
E-Mailvergabestelle@lra.neu-ulm.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKalibriergerät für Kraftfahrzeuge
BeschreibungDas Landratsamt Neu-Ulm beschafft eine computergesteuerte fahrzeugherstellerunabhängige Kalibriervorrichtung mit volldigitaler Abstandsmessung und Ausrichtung auf die Fahrachse
Kennung des Verfahrensebd441a7-94fc-44f3-8881-81377c5300a1
Vorherige Bekanntmachung100376-2024
Interne Kennung24-10-EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 37810000 Handwerksbedarf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38300000 Messinstrumente
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBerufsschule Neu-Ulm Ringstraße 1 
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelKalibriergerät für Kraftfahrzeuge
BeschreibungDas Landratsamt Neu-Ulm beschafft eine computergesteuerte fahrzeugherstellerunabhängige Kalibriervorrichtung mit volldigitaler Abstandsmessung und Ausrichtung auf die Fahrachse
Interne Kennung0
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 37810000 Handwerksbedarf
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38300000 Messinstrumente
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBerufsschule Neu-Ulm Ringstraße 1 
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist die Lieferanschrift; diese weicht von der Anschrift des Auftraggebers ab
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neu-Ulm
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Neu-Ulm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Neu-Ulm
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Neu-Ulm
Registrierungsnummer097750000-LandratsamtNeuUlm-17
AbteilungFachbereich 31 - Vergabestelle
PostanschriftKantstraße 8
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich 31 - Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@lra.neu-ulm.de
Telefon+49 731704031201
Fax+49 731704031998
Internetadressehttps://landkreis-nu.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerDE811335517
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Fax+49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1450490b-13af-412b-8f57-71b558e6748f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Unterart der Bekanntmachung36
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/03/2024 15:18:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung177276-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe60/2024
Datum der Veröffentlichung25/03/2024