177868-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen im Sozialwesen
OJ S 67/2022 05/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Winzererstraße 9
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Krug, Lydia
E-Mail: Referat-S5@stmas.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmas.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Koordinationsstelle Wohnen im Alter
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022LK000001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist eine Anlaufstelle rund um das Thema „Wohnen im Alter“. Sie berät Gemeinden, Organisationen aber auch private Initiativen beim Aufbau zeitgemäßer Wohnangebote und verlässlicher Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Dazu gehören insbesondere alternative, insbesondere gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen oder seniorengerechte Quartierskonzepte. Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ hat für den Themenbereich „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren, Interessenten zu informieren sowie individuelle Beratungen durchzuführen und die konkrete Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern erforderlich. Einzubeziehen sind hierbei insbesondere Kommunen, Koordinatoren für Seniorenarbeit, (Wohlfahrts-)verbände und deren Mitgliedsorganisationen/-einrichtungen, Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, Privatpersonen sowie sonstige relevante Akteure der Seniorenarbeit. Ziel der Arbeit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können oder alternative Wohnformen aufgebaut werden. Daneben sind auf Abruf wissenschaftliche Erhebungen durchzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 270 400,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72314000 Datenerhebung und -zusammentragung, 85312320 Beratungsdienste, 85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen, 85322000 Kommunales Aktionsprogramm
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist eine Anlaufstelle rund um das Thema „Wohnen im Alter“. Sie berät Gemeinden, Organisationen aber auch private Initiativen beim Aufbau zeitgemäßer Wohnangebote und verlässlicher Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Dazu gehören insbesondere alternative, insbesondere gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen oder seniorengerechte Quartierskonzepte. Die „Koordinations-stelle Wohnen im Alter“ hat für den Themenbereich „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren, Interessenten zu informieren sowie individuelle Beratungen durchzuführen und die konkrete Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern erforderlich. Einzubeziehen sind hierbei insbesondere Kommunen, Koordinatoren für Seniorenarbeit, (Wohlfahrts-)verbände und deren Mitgliedsorganisationen/-einrichtungen, Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, Privatpersonen sowie sonstige relevante Akteure der Seniorenarbeit. Ziel der Arbeit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können oder alternative Wohnformen aufgebaut werden. Daneben sind auf Abruf wissenschaftliche Erhebungen durchzuführen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt / Gewichtung: Siehe Beschaffungsunterlagen.
Preis - Gewichtung: Siehe Beschaffungsunterlagen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 028-071841
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Koordinationsstelle Wohnen im Alter
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 270 400,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf § 160 GWB wird hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/03/2022