Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges
7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Preissteigerung
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation
9. 1 Referenzen aus dem Unternehmensportfolio
a) Bewertung von Nachtragsangeboten aus baubetrieblicher Sicht
- Projekte öffentlicher Auftraggeber
- Erfahrungen aus gestörten Bauabläufen mit Identifizierung von Störungen AN/AG Verantwortungsbereichen (Beispiel aus einem Vergleichsprojekt)
10. 3 Referenzen aus dem Unternehmensportfolio mit vergleichbaren Leistungen zu Bauwerken öffentlicher Bauvorhaben mit Projektmitarbeit für die letzten 5 Jahre mit einem Bauvolumen von je min. 10. Mio EUR mit folgenden Inhalt der Referenzprojekte
- Nachweis aus vergleichbaren Projekten (Referenz 3 Projekte - > 50 MioEUR). Bewertung von Nachtragsangeboten aus baubetrieblicher Sicht und Auswertung für den Bauherren
- Nachweise/Referenzen für Störungsbedingte Fortschreibung baubetrieblicher Projektgrundlagen
- Gutachter / Schlichter in Verfahren zur Bewertung und AG-Mitwirkung bei streitigen Auseinandersetzungen
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 3. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß
§124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
zu 6. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 7. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 9. Tabellarische Darstellung der Referenz, Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Größe des Teams), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse.
Zu 10. Tabellarische Darstellung der Referenz, Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Größe des Teams), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.