Beschreibung der Beschaffung
Der Betriebshof der Stadt Kaiserslautern mit seiner Hauptverwaltung und den Sozialbereichen wurde Mitte der 70´er Jahre erbaut. Vor allem der technische Standard der Sozialbereiche und deren Flächenangebote entsprechen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Durch den Neubau des Sozialgebäudes "Halle 8" wird ein Gebäude mit wichtigen zentralen Funktionen für das kommunale Serviceunternehmen der Stadt Kaiserslautern geschaffen. Zugleich soll mit dem Neubau des Sozialgebäudes "Halle 8" auch ein Gebäude konzipiert werden, das die Ziele des sog. "Klimaanpassungskonzept Kaiserslautern (KLAK.)" der Stadt Kaiserslautern zukunftsweisend unterstützt. Dabei geht es insbesondere um eines der Hauptziele, nämlich die Resilienz der Gebäude unter den Bedingungen des Klimawandels zu verbessern. Mit diesem Planungswettbewerb soll die Umsetzung eines klimagerechten Gebäudes ermöglicht werden, in dem von Beginn des Planungsprozesses an konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen so angelegt sind, dass in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf gewährleistet ist.
Der Auftraggeber hat sich für die Umsetzung einer Holzkonstruktion entschieden; der Einsatz leistungsfähiger und wirtschaftlicher Hybridbauweisen, z.B. Holz-Stahl, Holz-Glas, oder Holz-Beton ist ebenso denkbar. Eine wichtige Zielsetzung des Planungswettbewerbes besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Der Auslober erwartet zukunftsweisende Entwurfskonzepte, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzeugen.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d. h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der Preisträger.
Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Vertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1, Grundleistungen.
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
"Besondere Leistungen" in Auftragsstufe 2:
- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
- LPH 9 Objektbetreuung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Leistungskatalog" verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele ("Vertragsziele") als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Auslobungstext" sowie die Datei "Architektenvertrag" verwiesen.