Zusätzliche Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Angaben gemäß §8 SaubFahrzeugBeschG:
Nach § 4 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) sind spezielle Fahrzeugarten vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere Straßeninstandhaltungsfahrzeuge, Fahrzeuge, für Winterdienste (beispielsweise als Schneepflug) sowie Reinigungs- und Pflegedienste (beispielsweise Kehrmaschinen) mit dem Schwerpunkt bei der Arbeitsverrichtung.
Bei Los 1 handelt es sich um ein sog. Muli-Use Fahrzeug u. a. mit Sommer und Winterdiensteinsatz, bei Los 2 um eine Kompaktkehrmaschine aus dem Bereich Straßenreinigung, bei denen der Schwerpunkt des Einsatzes in der Arbeitsverrichtung liegt. Insoweit sind beide Lose von den Regelungen des SaubFahrzeugBeschG ausgenommen.
§ 68 der VgV ist mit Inkrafttreten des SaubFahrzeugBeschG entfallen, so dass auch hieraus keine Vorgaben mehr zu beachten sind. Um dennoch die Umweltauswirkungen im Rahmen der Beschaffung angemessen zu berücksichtigen, wird für das Fahrgestell nach Los 1 die Einhaltung der aktuell gültigen Abgasnorm EURO VI als Mindeststandard gefordert; für die Kompaktkehrmaschine nach Los 2 wird ebenfalls die aktuell gültige Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard gesetzt und zusätzlich der Gesamt-Kraftstoffverbrauch nach DIN EN 15429-2 als Wertungskriterium berücksichtigt.
Nebenangebote mit der Möglichkeit des Angebots von alternativen Antrieben sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY5U7