Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
• Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
• nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Nach Darlegung der Transfusionsmedizin durch die Klinikleitung, handelt es sich nach ausführlicher
Markterkundung um den Ausschluss sämtlicher Alternativgeräte und Firmen, da die Anforderungen nur durch
Terumo erfüllt werden kann. Hierzu wurde die Übersichtsliste der innerhalb der Markterkundung bereits zum
Abschluss ausgefilterten und weiter im Detail geprüften Geräte beigefügt.
Ein Wettbewerb ist nicht gegeben.
Demzufolge war nach §14 Abs. 4 Satz 2b) VgV die technische Leistungserbringung im Verhandlungsverfahren
ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
Marktanalyse wurde vom Fachbereich durchgeführt und die Alleinstellung, sowie die Kompatibilität ebenfalls bestätigt.
Correct Connect-System:
Gefordert wurde ein System, welches einen Anschluss einzelner Lösungen (z.B.
NaCI, ACDA} an die nicht dafür bestimmten Zufuhrschläuche des Apheresesets technisch unmöglich machte.
Dies dient dem Spenderschutz, da es einer Verwechslung von Lösungen vorbeugt. Eine durch den Hersteller
vorgefertigte, bereits in das Set integrierte Verbindung der Lösungen zum Apherese-Set ist nicht akzeptabel, da
dies keine Verwendung von Lösungen unterschiedlicher Hersteller ermöglicht.
Diese Vorgabe erfüllen ausschließlich die Zellseparatoren der Fa. Terumo.
Blutrückgabe ohne zusätzliche Spüllösung
Gefordert wurde, dass die Spülung des Sets bei der Blutrückgabe am Ende des Verfahrens ohne zusätzliche
Spüllösung erfolgt. Eine Spülung (z.B. NaCI} erfordert die Connection einer weiteren Lösung an das Set, was
z.B. aus mikrobiologischen Gründen zwingend vermieden werden sollte.
Die Zellseparatoren der Fa. Terumo sowie einer Alternativfirma erfüllen diese Vorgabe, während die
Zellseparatoren dieser weiteren Alternativfirma im Test, den Anschluss einer weiteren Lösung benötigen.
Umgehung der festgelegten Grenzwerte durch Operator unmöglich
Die Anzahl der gewonnen Thrombozytenkonzentrat-Einheiten ist abhängig von bestimmten Eigenschaften des
Spenders (z.B. Gewicht, Thrombozytenzahl}. Die für die automatisierte Berechnung relevanten Grenzwerte
wurde in der Gerätekonfiguration durch Administratoren hinterlegt. Es wurde gefordert, dass diese Festlegung
nicht durch einen Operator verändert oder übergangen werden kann.
Diese Vorgabe erfüllten ausschließlich die Zellseparatoren der Fa. Terumo. Die Zellseparatoren der beiden
anderen Firmen lieferten zwar bei Nichtbeachtung dieser Relationen einen Warnhinweis, der aber von den
Operatoren übergangen werden konnte.
Keine wesentlichen Nacharbeiten
Es wurde gefordert, dass nach Abschweissen des Thrombozytenkontrates vom Gewinnungsset keine
wesentlichen Nacharbeiten (z.B. Resuspension der Thrombozyten} erforderlich sind.
Diese Vorgabe wurde ausschließlich von den Zellseparatoren der Fa. Terumo sowie einer Alternativfirma erfüllt.
Nach unseren Recherchen und unter Beachtung aller zu berücksichtigen, zwingend erforderlichen Merkmale erfüllt als einziges Gerät die TRIMA der Fa. Terumo alle Voraussetzungen.