Kurze Beschreibung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und
5 SGB III. Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination aus Elementen zur
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Ziele der Maßnahme sind:
- ein ressourcenorientiertes Profiling,
- Vertiefung der bisherigen Erkenntnisse / Feststellung von konkreten Kompetenzen und Ressourcen,
- Überprüfung, Feststellung und Stärkung der Motivation,
- Vermittlung von berufs- und arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen,
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsstellen,
- Stärkung des Selbstvertrauens,
- Einschätzung und Erhöhung der Eingliederungschancen,
- Vermittlung in eine betriebliche Erprobung,
- Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Im Ergebnis soll eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erfolgen oder, falls eine Integration nicht erfolgreich sein sollte, Aussagen mit sehr hohem Konkretisierungsgrad zu den weiteren Schritten in Richtung Integration oder Qualifizierung getroffen werden.