Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sollen kurzfristig Luftreinigungsgeräte beschafft werden, um einen möglichst ordnungsgemäßen und sicheren Schulbetrieb herzustellen. Ein offenes Verfahren oder ein Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb einschl. der entsprechenden Fristen wären hier nicht statthaft, um die benötigten Luftreinigungsgeräte so kurzfristig zu beschaffen. Daher wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.