180731-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Ersatzbeschaffung von drei HistoCore PELORIS 3 240V Dual Retort TP
OJ S 61/2024 26/03/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungTechnische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
E-Mailvergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErsatzbeschaffung von drei HistoCore PELORIS 3 240V Dual Retort TP
BeschreibungErsatzbeschaffung von drei HistoCore PELORIS 3 240V Dual Retort TP
Kennung des Verfahrensb6a68a4d-3210-4a01-8392-ea7a9f9ebc6b
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErsatzbeschaffung von drei HistoCore PELORIS 3 240V Dual Retort TP
BeschreibungErsatzbeschaffung von drei HistoCore PELORIS 3 240V Dual Retort TP
Interne KennungErsatzbeschaffung von drei HistoCore PELORIS 3 240V Dual Retort TP
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Beschreibungentfällt
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Die Gewebeeinbettung stellt einen zentralen und kritischen Prozess in der histologischen Aufarbeitung von Gewebeproben dar. Diese Phase ist von entscheidender Bedeutung, denn Fehler oder Mängel in der Gewebeeinbettung können das Gewebe irreparabel beschädigen. Dies hat gravierende Folgen für nachgelagerte Untersuchungen wie Schnittqualität, Färbungen, molekularpathologische Analysen und Immunhistochemie. Sollte das Gewebe bei diesem Schritt nicht sachgerecht behandelt werden, sind die Proben für diese essenziellen diagnostischen Verfahren unwiederbringlich verloren. Es bestehen die folgenden, zwingenden Anforderungen an die zu beschaffenden Gewebeeinbettungsgeräte: - Hohe Kapazität bzw. Probendurchsatz: Aufgrund einer steigenden Zahl an Proben bedarf es zwingend eines hohen Probendurchsatzes durch 2 Probenkammern mit insgesamt 600 Kassetten. Dies stellt sicher, dass auch bei hohem Probenaufkommen eine effiziente und eilige Bearbeitung möglich ist. Besonders wichtig ist, das parallele Durchlaufen von 2 unabhängigen Protokollen für die simultane Verarbeitung unterschiedlicher Gewebetypen oder die Durchführung verschiedener Protokolle gleichzeitig. Dies ist zwingend notwendig, um die Effizienz und die Flexibilität des Labors aufgrund ständig steigender Probeneingänge zu erhöhen. Ein System mit nur 200, 2 x 200 oder 300 Kassetten kommt nicht in Betracht, da der Auftraggeber in diesem Fall 2 Geräte aufstellen müssten, um den Betrieb zu gewährleisten. Dies stellt aufgrund der doppelten Investitionskosten sowie des doppelten Platzbedarfes keine Alternative dar. - Präzise Reagenzienüberwachung durch Densitometermessung der Lösungsmittel: Durch die Densitometermessung (Dichtemessung) kann das Gerät erkennen, ob die eingefüllte Lösung auch die vorgegebene Lösung ist (Alkohol, Formalin, Xylol) ist. Da die Kanister der Lösungsmittel undurchsichtig sind, würde das Gerät falsch gelieferte Lösungsmittel melden. Dies ist vor dem Hintergrund der Sicherheit für Patientenproben unerlässlich, da Fehler an dieser Stelle der Beprobung nicht rückgängig gemacht werden können. - Entsorgung der Reagenzien über ein Schlauchsystem (Arbeitsschutz): Um den Kontakt mit gesundheitsschädlichen Lösungsmitteln zu minimieren und die Entsorgung arbeitsschutzgerecht zu gestalten (Heben und Tragen von Lasten) soll die Entsorgung nicht mit Kanistern sondern mit einem Schlauchsystem erfolgen. - Rückverfolgung der Proben durch integrierten Barcode-Scanner und Berichtsmodul sowie Benutzerzuordnung: Aufgrund des Akkreditierungsstandards ist die zwingend erforderlich. - 4 Wachsbäder mit je 5l Volumen: Wird zwingend für gute Qualität des Gewebes und weniger Paraffinwechsel in der Woche (Zeit- und Geldersparnis) benötigt - Dual-Report-System: Für die simultane Verarbeitung unterschiedlicher Gewebe-typen oder die Durchführung verschiedener Protokolle gleichzeitig ist ein Dual-Reporting-System zwingend notwendig, um die Effizienz und Flexibilität des La-bors aufgrund ständig steigender Probeneingänge zu erhöhen. Eine umfassende und sorgfältige Marktanalyse in Fachkreisen, im Internet, auf Fachmessen sowie Tagungen hat ergeben, dass für diesen sehr speziellen Einsatzzweck tatsächlich lediglich ein Produkt - der „HistoCore PELORIS 3“ der Firma Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH - existiert, welches alle oben aufgeführten, zwingenden Anforderungen erfüllt und für den Markt in Deutschland zugelassen ist. Für die Beschaffung kommt somit ausschließlich der „HistoCore PELORIS 3“ der Firma Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH in Betracht. Es ist somit vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet und ermöglicht ausschließlich die Beschaffung der gegenständlichen Gewebeinfiltrationsautomaten „HistoCore PELORIS 3“ der Firma Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungTechnische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
RegistrierungsnummerUSt.-IdNr. DE 18 83 69 99 1
PostanschriftFetscherstraße 74
StadtDresden
Postleitzahl01307
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
KontaktpersonUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR; Direktion Logistik, Infrastrutur und Versorgung / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Telefon+49 351 4582908
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftBrauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon+49 3419773800
Fax+49 3419771049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
RegistrierungsnummerUID-Nr. DE811140297
StadtWetzlar
Postleitzahl35578
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
E-Mailcustomercare.dach@leicabiosystems.com
Telefon+496441294001
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungca9860f8-1e14-4ba3-8c82-bcb83622fa3d-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungBekanntmachung der Ergebnisse (Ziffer 6.) versehentlich nicht erfolgt, Begründung der Direktvergabe versehentlich nicht veröffentlicht
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenBekanntmachung der Gründe für die Direktvergabe (BT-136-Procedure, BT-135-Procedure) Direktvergabe: Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Die Gewebeeinbettung stellt einen zentralen und kritischen Prozess in der histologischen Aufarbeitung von Gewebeproben dar. Diese Phase ist von entscheidender Bedeutung, denn Fehler oder Mängel in der Gewebeeinbettung können das Gewebe irreparabel beschädigen. Dies hat gravierende Folgen für nachgelagerte Untersuchungen wie Schnittqualität, Färbungen, molekularpathologische Analysen und Immunhistochemie. Sollte das Gewebe bei diesem Schritt nicht sachgerecht behandelt werden, sind die Proben für diese essenziellen diagnostischen Verfahren unwiederbringlich verloren. Es bestehen die folgenden, zwingenden Anforderungen an die zu beschaffenden Gewebeeinbettungsgeräte: - Hohe Kapazität bzw. Probendurchsatz: Aufgrund einer steigenden Zahl an Proben bedarf es zwingend eines hohen Probendurchsatzes durch 2 Probenkammern mit insgesamt 600 Kassetten. Dies stellt sicher, dass auch bei hohem Probenaufkommen eine effiziente und eilige Bearbeitung möglich ist. Besonders wichtig ist, das parallele Durchlaufen von 2 unabhängigen Protokollen für die simultane Verarbeitung unterschiedlicher Gewebetypen oder die Durchführung verschiedener Protokolle gleichzeitig. Dies ist zwingend notwendig, um die Effizienz und die Flexibilität des Labors aufgrund ständig steigender Probeneingänge zu erhöhen. Ein System mit nur 200, 2 x 200 oder 300 Kassetten kommt nicht in Betracht, da der Auftraggeber in diesem Fall 2 Geräte aufstellen müssten, um den Betrieb zu gewährleisten. Dies stellt aufgrund der doppelten Investitionskosten sowie des doppelten Platzbedarfes keine Alternative dar. - Präzise Reagenzienüberwachung durch Densitometermessung der Lösungsmittel: Durch die Densitometermessung (Dichtemessung) kann das Gerät erkennen, ob die eingefüllte Lösung auch die vorgegebene Lösung ist (Alkohol, Formalin, Xylol) ist. Da die Kanister der Lösungsmittel undurchsichtig sind, würde das Gerät falsch gelieferte Lösungsmittel melden. Dies ist vor dem Hintergrund der Sicherheit für Patientenproben unerlässlich, da Fehler an dieser Stelle der Beprobung nicht rückgängig gemacht werden können. - Entsorgung der Reagenzien über ein Schlauchsystem (Arbeitsschutz): Um den Kontakt mit gesundheitsschädlichen Lösungsmitteln zu minimieren und die Entsorgung arbeitsschutzgerecht zu gestalten (Heben und Tragen von Lasten) soll die Entsorgung nicht mit Kanistern sondern mit einem Schlauchsystem erfolgen. - Rückverfolgung der Proben durch integrierten Barcode-Scanner und Berichtsmodul sowie Benutzerzuordnung: Aufgrund des Akkreditierungsstandards ist die zwingend erforderlich. - 4 Wachsbäder mit je 5l Volumen: Wird zwingend für gute Qualität des Gewebes und weniger Paraffinwechsel in der Woche (Zeit- und Geldersparnis) benötigt - Dual-Report-System: Für die simultane Verarbeitung unterschiedlicher Gewebe-typen oder die Durchführung verschiedener Protokolle gleichzeitig ist ein Dual-Reporting-System zwingend notwendig, um die Effizienz und Flexibilität des La-bors aufgrund ständig steigender Probeneingänge zu erhöhen. Eine umfassende und sorgfältige Marktanalyse in Fachkreisen, im Internet, auf Fachmessen sowie Tagungen hat ergeben, dass für diesen sehr speziellen Einsatzzweck tatsächlich lediglich ein Produkt - der „HistoCore PELORIS 3“ der Firma Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH - existiert, welches alle oben aufgeführten, zwingenden Anforderungen erfüllt und für den Markt in Deutschland zugelassen ist. Für die Beschaffung kommt somit ausschließlich der „HistoCore PELORIS 3“ der Firma Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH in Betracht. Es ist somit vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet und ermöglicht ausschließlich die Beschaffung der gegenständlichen Gewebeinfiltrationsautomaten „HistoCore PELORIS 3“ der Firma Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (vgl. § 14 Abs. 6 VgV). Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Änderung zur Bekanntmachung, abgeschlossen werden.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc94d854b-ba06-44c7-82ac-368e8c06032d  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/03/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung180731-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe61/2024
Datum der Veröffentlichung26/03/2024