Kurze Beschreibung
Die Stadt Korschenbroich beabsichtigt den Umbau und Erweiterung des Gymnasiums Korschenbroich.
Das neue Schulgebäude soll sowohl inhaltlich als auch räumlich zukunftsweisend sein und flexible bzw. multifunktionale Nutzungen ermöglichen. Eine effiziente Flächen- und Ressourcennutzung soll ein optimales Kosten-Nutzungsverhältnis sicherstellen und zukünftige Betriebs- bzw. Instandhaltungskosten minimieren.
Das Gymnasiums Korschenbroich befindet sich am Standort Don-Bosco-Straße 2 - 4, 41352 Korschenbroich. Als städtische Gymnasium werden hier ca. 845 Schüler der Sekundarstufe 1 und 2 unterrichtet. Ergänzend wird eine "Offene Ganztagsbetreuung" angeboten (OGTS).
2018 wurde die Rückkehr von G8 zu G9 (Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe) durch die Schulkonferenz beschlossen.
Der damit verbundene Mehrbedarf an Unterrichtsräumen ist ein wesentlicher Anlass der geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahme.
Das Gymnasium besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäuden unterschiedlichen Alters und grenzt über einen Verbindungsbau an das Rathaus der Stadt Korschenbroich.
Am Standort soll die aktuelle 4-Zügigkeit auf eine 5-Zügigkeit erweitert werden. Ergänzend soll der vorhandene OGTS Bereich ausgebaut werden.
Die erforderlichen städtischen Beschlüsse zur Auslobung der Planungsleistungen liegen vor. Ergänzende Beratungs- und Planungsleistungen werden aktuell erarbeitet bzw. parallel ausgelobt (z.B. Planungsleistungen TGA). Im Vorfeld der Auslobung wurden eine Machbarkeitsstudie und eigene Variantenuntersuchungen durchgeführt, so daß grundsätzliche Lösungsansätze zur Umsetzung vorliegen (s. Anlagen zur Auslobung und Aufgabenstellung 5.2).
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10/6, 3. Änderung "Ortskern" (s. Anlagen zur Auslobung). Die Festlegungen sind zwingend zu beachten.
Die Baumaßnahmen sollen - so weit möglich - im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten durchgeführt werden.
1. BA - Abbruch bestehende Nebengebäude und Gebäude D, Teilabbruch Gebäude E nach Erfordernis
2. BA - Ersatzneubau und Anschlüsse an Bestandsgebäude
3. BA - Umbau und Sanierung Teilflächen Bestand, Erweiterung Lehrerzimmer/ Verwaltung
Neben den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben (BauGB, BauONRW, SBauVO, DIN-Normen, ArbStättV, EnEV bzw. GEG, SchulBauR, etc.) sind seitens der Planer die folgenden Leitlinien bzw. Vorgaben zu berücksichtigen:
- Pädagogische Vorgaben der Grundschule Andreas
- Schulbauleitlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf
TEILNAHMEWETTBEWERB TEIL A 4
- Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft)
- Handreichung zum Schulbau (Orientierungshilfe des Städtetags für Kommunen in NRW)