1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluierung der Grundrente
Beschreibung: Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter. Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner). § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht? b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region? c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus? d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge? Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.
Kennung des Verfahrens: ff779431-39b1-41f3-ae69-34a7f4f9ad0a
Interne Kennung: ZVS-04812-4/8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluierung der Grundrente
Beschreibung: Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter. Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner). § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht? b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region? c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus? d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge? Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.
Interne Kennung: ZVS-04812-4/8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 16 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers sowie Angaben und Nachweise zur Projektleitung und Stellvertretung
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich des Alterssicherungssystems in Deutschland allgemein und speziell über die gesetzliche Rentenversicherung 1.2 Kompetenz und Erfahrungen in der empirischen Sozialforschung und der Analyse von Mikrodaten 1.3 Erfahrung in der Auswertung komplexer sozialwissenschaftlicher Längsschnittda-ten Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auf-traggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolu-men sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. Als Nachweise zu 1.3 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechen-de Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eig-nung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompe-tenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zur Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer ver-gleichbaren Studienrichtung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Be-schreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Projektskizze
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/11/2023
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/11/2023 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 0049228995270
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0049228995270
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 004922894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 004922894990
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
10. Änderung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f5c6c799-6e47-4d26-85e6-68d136195880 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2024 09:01:45 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 18135-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/01/2024