Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Vermögen des Landes Berlin
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Immobilienmanagement
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Technisches Gebäudemanagement - IT-Ausstattung 6 Laserdrucker, 6 Projektoren, 178 mobile PC
Referenznummer der Bekanntmachung: N15013-3000000-002-620-06
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Folgende Geräte sind zu liefern, einzubauen und in Betrieb zu nehmen: Laserdrucker, mobile PCs Notebooks,
Patchkabel, Laptopwagen (mobiler Aufbewahrungsort für die Notebooks), Projektor und Zubehör, IT-Netzwerkzubehör,
Switch, Transceiver, Module und Zubehör
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 275 699,48 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Mandelstraße 6-8, 10409 Berlin
Elinor-Ostrom-Schule
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Geräte sind zu liefern, einzubauen und in Betrieb zu nehmen: Laserdrucker, mobile PCs Notebooks,
Patchkabel, Laptopwagen (mobiler Aufbewahrungsort für die Notebooks), Projektor und Zubehör, IT-Netzwerkzubehör,
Switch, Transceiver, Module und Zubehör
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Lebenszykluskosten gemäß BerlAVG in Verbindung mit der VwVBU berücksichtigt werden.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-486521
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: N15013-3000000-002-620-06
Bezeichnung des Auftrags:
Technisches Gebäudemanagement-IT-Ausstattung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 07/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: V-BC.de
Postanschrift: August-Horch-Str. 1
Ort: Reinsdorf
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08141
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 275 699,48 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, siehe Pkt. VI.4.1
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/01/2023