181689-2021 - ErgebnisDeutschland-Mainz: Postversand
OJ S 71/2021 13/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bghm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sozialversicherungsträger

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Versand von Beitragsdokumenten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-002-EU-HBF-ABLOG
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79571000 Postversand
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist der Versand von Beitragsdokumenten der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen (HBF) zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der BGHM eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Deutschlandweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand ist der Versand von jährlich insgesamt ca. 851 000 Sendungen zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der BGHM eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland in einzelnen Aktionen wie z. B. „Versand der Vorschussbescheide“. Die einzelnen Aktionen werden zu Projekten gebündelt.
Die Durchführung der Projekte erfolgt im Rahmen mehrerer jährlicher großer sowie jeweils kleinerer über das Jahr verteilter Aktionen. Die ungefähren Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und der BGHM (Hauptabteilung Beitrag und Finanzen, Abteilung Zentrale Dienste) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird bei Bedarf jährlich erstellt. Die genauen Abholtermine werden bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Projekt verbindlich abgestimmt.
Der Terminplan wird aus dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Terminablaufplan entwickelt. Der Terminablaufplan ist unter Punkt 1.4 des Leistungsverzeichnisses beigefügt.
Die einzelnen Projekte sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 1.2 mit der jeweiligen Anzahl der voraussichtlichen Sendungen detailliert beschrieben; das voraussichtliche Mengengerüst nach Postleitzahl-Bereichen ist unter Punkt 1.3 des Leistungsverzeichnisses dokumentiert.
— Allgemeines:
Alle Angaben zu den Aussendungen beruhen auf Erfahrungswerten, sind Circa-Angaben und können somit variieren.
Die Briefsendungen werden zentral bei einer Druckerei gedruckt. Diese Druckerei wird über eine anschließende Ausschreibung ermittelt.
Die Sendungen sind durch den Postdienstleister bei dem beauftragten Druckdienstleister abzuholen. Dieser kann sich auch im EU-Ausland befinden.
Die von der Auftraggeberin beauftragte Druckerei übernimmt die Freimachung und kuvertiert die Dokumente.
Regelfall: Umschläge: DL 110 mm x 220 mm oder DIN C6/C5 114 mm x 229 mm; Gewicht der Sendungen bis max. 20 Gramm.
Ausnahme 1: Umschläge DL 110 mm x 220 mm oder DIN C6/C5 114 mm x 229 mm; Gewicht der Sendungen bis zu 50 Gramm in
Projekt 4 – Säumniszuschläge und Stundungszinsen: ca. 60 Sendungen
Projekt 5 – Beitragsbescheide Unternehmen: ca. 20 Sendungen
Ausnahme 2: C4 – Kuvertierungen in
Projekt 5 v Beitragsbescheide Unternehmen ca. 5 Sendungen
Projekt 8 v Veranlagungsbescheide ca. 240 000 Sendungen (komplett)
Die Freimachung/Frankierung/Sortierung erfolgt nach Maßgabe des Postdienstleisters.
Aufgrund der vorgesehen vertraglichen Vereinbarung zur Freimachung der Sendungen durch die Druckerei entfällt die Möglichkeit der Losbildung nach Empfängerbezirken.
— Abholung:
Der Postdienstleister hat die Sendungen bei der Druckerei zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Der Abholtag gilt als Einlieferungstag.
— Transportbehälter:
Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung geeignete eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Druckdienstleister stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen.
— Berechnung des km-Satzes:
Für die Abholung der Sendungen ist im Preisblatt ein km-Satz gestaffelt nach den voraussichtlich zu fahrenden Kilometern anzugeben.
— Angaben zur Zustellung:
Die Sendungen werden bereits durch die Druckerei nach Leitregionen sortiert. Wir gehen davon aus, dass der zukünftige Druckdienstleister eine Sortierung nach Leitregionen garantieren kann. Inwieweit eine abweichende, möglicherweise komplexere Sortierung möglich ist, kann ggf. erst geklärt werden, wenn der Druckdienstleister feststeht.
Abholung hat an mindestens 5 und die Auslieferung der Sendungen an 6 Werktagen je Woche zu erfolgen.
Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen.
Ein Großteil der Sendungen beinhaltet Fälligkeiten zur Zahlung von Beiträgen, so dass die an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen zu mindestens 90 % bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden müssen. 100 % der Sendungen müssen bis zum dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert sein, da der Gesetzgeber als fiktiven Zustelltermin 3 Werktage nach Aufgabe der Postsendung automatisch annimmt, sofern keine Zustellung mit Nachweis erfolgt (§ 37 Abs. 2 SGB X).
Die zuzustellenden Briefsendungen beinhalten Straßen-, Postfach- und Großkunden-anschriften.
Kann eine Sendung nicht unter der angegebenen Anschrift zugestellt werden, ist sie an die Auftraggeberin mit einem entsprechenden Vermerk, warum keine Zustellung möglich ist, zurückzuliefern.
Eine Nachsendung hat nicht zu erfolgen. Ein entsprechende Vorausverfügung wird durch den Druckdienstleister bereits aufgebracht.
Nachdem die Aussendungen Fälligkeitstermine für Zahlungen enthalten, muss eine zeitnahe Rücklieferung (innerhalb von 6 Werktagen) an die Auftraggeberin erfolgen.
Ein Verschieben oder Entfallen von Projekten ist für die Auftraggeberin kostenfrei. Die Auftraggeberin informiert den Auftragnehmer im Falle einer kurzfristigen Verschiebung wegen technischen Problemen hierüber bis spätestens einen Werktag vor dem geplanten Versand der Sendungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption zu Brieflaufzeiten (30 %), Konzeption zu den Rückläufern (10 %), Datenschutzkonzeption (20 %), Notfallplan (10 %), Konzeption einer Versandstrecke (30 %) / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-125117
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Versand von Beitragsdokumenten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt Formular 5 aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
— Konzepte zu Brieflaufzeiten, Rückläufer, Datenschutz, Notfallplan und Transportweg gem. 3.3 des Leistungsverzeichnisses.
— Zertifizierungen und Audits als Nachweis innerhalb der Konzepte zu Nr. 4.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes — Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/04/2021