Die nukleare Haftpflichtversicherung für den Standort Karlsruhe ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Annullierung des vorherigen Verfahrens zur Erneuerung der Versicherung (JRC/KRU/2021/RP/0624) und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Versicherungspflicht hat das JRC Karlsruhe am 22.2.2022 ein außergewöhnliches Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung (Artikel 164(1)(d) HO, Punkt 11.1(c) Anhang I), Ref. JRC/KRU/2022/NP/0559 aus Gründen der „extremen Dringlichkeit aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die dem öffentlichen Auftraggeber nicht anzulasten sind“