Zusätzliche Angaben
Die Initiierung des Qualifizierungssystems erfolgt auf Grundlage der SektVO §48.
Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist unbefristet. Beginn ist der 1.5.2019. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Interessierte Bewerber können sich jederzeit für das Qualifizierungssystem bewerben.
Die Zugänglichkeit über die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems wird auf der HPA-Homepage unter
www.hamburg-port-authority.de, 360o, Beschaffung, Ausschreibungen, Qualifizierungssysteme gewährleistet. Dort sind sämtliche für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen mit den dazugehörigen Anlagen hinterlegt. Die Bewerbungen für das Qualifizierungssystem Baugrunderkundung müssen elektronisch unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Die Bewerbung per E-Mail soll die einzelnen ausgefüllten Anlagen in den jeweils zur Verfügung gestellten Dateiformaten enthalten, dies ist für die Auswertung erforderlich. Eine vorgegebene Excel-Datei ist beispielsweise nicht als konvertierte PDF-Datei zu übergeben.
Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Die Kommunikation bei europaweiten Vergabeverfahren muss seit dem 18.10.2018 ausschließlich elektronisch/ digital erfolgen.
Die gesamte Kommunikation für die Bewerbung für das Qualifizierungssystem erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Fax und eFax sind keine zulässigen elektronischen Kommunikationsmittel.
Die im Qualifizierungsformblatt angegebene E-Mail-Adresse gilt als empfangsbevollmächtigte Adresse seitens des Bewerbers. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb des Bewerbungsverfahren gewährleistet ist. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers.
Enthalten die Unterlagen Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber per E-Mail darauf hinzuweisen.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während der Laufzeit des Qualifizierungssystems gestellt werden, werden ausschließlich auf der HPA-Homepage unter
www.hamburg-port-authority.de, 360o, Beschaffung, Ausschreibungen,Qualifizierungssysteme anonymisiert veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig diese Informationen abzurufen.
Nach erfolgter Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhält der Bewerber eine Zusage oder Absage der Bewerbung oder über Teile der Bewerbung und über die Aufnahme in den Bieterpool oder die Ablehnung der Bewerbung.
Ein aufgrund mangelnder Qualifikation abgelehnter Bewerber kann sich nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung erneut auf das Qualifizierungssystem bewerben.
Bei einem konkreten Bedarf erfolgt ein Abruf aus dem Bieterpool des Qualifizierungssystems Baugrunderkundung, ein konkretes Vergabeverfahren wird gestartet. Die Auswahl der Bieter erfolgt kriteriengenau aus dem Bieterpool.