Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
2) Anmeldung des Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft (zwingendes Ausschlusskriterium);
3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe);
4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe);
5) Nachweis über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, und zwar bezogen auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
Zu 4) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5) Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6) Angabe der Zahl der in den letzen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
7) Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Poliere) im Auftragsfalle (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 6) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Zu 7) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
8) Erfahrung in der Ausführung von vergleichbaren Bauprojekten (fakultatives Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 8) Vorlage einer Referenzliste über Leistungen, die das Unternehmen in den letzten 10 Jahren ausgeführt hat (Stichtag 1.4.2009) und die mit den zu vergebenden Bauleistungen vergleichbar sind. In dieser Auflistung sind zu jeder Referenz die Auftragssummen, Leistungsanteile, Bauzeiten und der Auftraggeber zu benennen. Weiterhin ist hierbei zu folgenden Leistungen/Gewerken jeweils mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das hinsichtlich Größenordnung und Art der Ausführung gemäß Ziffer II.2.4) mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist:
— Herstellung von Schlitzwänden,
— Herstellung von rückverankerten Bohrpfahlwänden,
— Injektionsarbeiten zum Verfestigung des Bodens,
— Herstellung einer Weichgelsohle (nur für Bauabschnitt 1),
— Herstellung von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung,
— Stahlbetonarbeiten zur Herstellung innerstädtischer unterirdischer Tunnel- und Haltestellenbauwerke.
Fakultativer Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderungen nicht erfüllt.