181859-2019 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: U-Bahn-Arbeiten
OJ S 76/2019 17/04/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail: uwe.kirsten@hochbahn.de
Fax: +49 403288-884152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3.
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Herstellung von tiefen Baugruben und Tunnel- und Haltestellenbauwerken für die Erweiterung des Hamburger U-Bahn- und Schnellbahn-Netzes
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45234122 U-Bahn-Arbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234125 U-Bahnhof, 45262212 Verbauarbeiten, 45262213 Schlitzwandbauweise, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45262426 Herstellung von Pfählen, 45262600 Diverse Spezialbauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Hamburger U-Bahn-Linie U4 soll verlängert werden. Hierfür ist geplant, ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn eine unterirdische Strecke mit einer Länge von rd. 1 900 m auf die Horner Geest in offener Bauweise neu zu errichten. In diesem Zusammenhang sollen die Haltestelle Horner Rennbahn umgebaut und erweitert sowie die beiden Haltestellen Stoltenstraße und Dannerallee neu gebaut werden. Weiterhin sind eine Abstellanlage, ein Verzweigungsbauwerk und ein Umfahrungsbauwerk mit einer Länge von rd. 700 m zu errichten.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe der für die Herstellung der tiefen Baugruben und des Rohbaus der Tunnel- und Haltestellenbauwerke erforderlichen Bauleistungen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen/Gewerke, die für den jeweiligen Bauabschnitt gemeinsam als Generalbauleistung vergeben werden sollen:
— Erdarbeiten,
— Herstellung von Schlitzwänden,
— Herstellung von rückverankerten Bohrpfahlwänden,
— Injektionsarbeiten zum Verfestigung des Bodens,
— Herstellung einer Weichgelsohle (nur Bauabschnitt 1),
— Herstellung von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung,
— Stahlbetonarbeiten zur Herstellung innerstädtischer unterirdischer Tunnel- und Haltestellenbauwerke.
Diese Bauleistungen haben neben der technischen Bearbeitung voraussichtlich folgenden Umfang:
ca. 85 000 m2 Schlitzwände (d= 120 cm, t= ca. 30 m) mit ca. 11 000 t Bewehrung; ca. 40 000 m2 Bohrpfahlwände (d= 120 cm, t= ca. 30 m) mit ca. 7 500 t Bewehrung; Anker zur ergänzenden Baugrubensicherung; ca. 21 000 m3 Unterwasserbeton mit Ankern zur Auftriebssicherung; ca. 2 600 m3 Weichgelsohle; ca. 1 500 m3 Bodenvergütung mit HDI; ca. 98 000 m3 Beton für Bauwerke mit ca. 13 500 t Bewehrung; ca. 550 000 m3 Erdaushub; ca. 150 000 m3 Wiederverfüllung.
Ausführungsunterlagen werden von der HOCHBAHN mit der Ausschreibung gestellt. Dieses Bauvorhaben soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. Der Baubeginn des Bauabschnittes 1 ist für März 2020 und des Bauabschnittes 2 für das Frühjahr 2022 geplant. Für den Bauabschnitt 1 erfolgt mit dieser Bekanntmachung der Aufruf zum Wettbewerb.
Interessenten/Bewerber können aus dem Internet unter https://www.hochbahn.de/ausschreibungen eine kurze Baubeschreibung herunterladen. Weitere Angaben zum Projekt „Verlängerung der U4 auf die Horner Geest“ können im Internet unter nachstehender Adresse eingesehen werden: https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/11488088/u4-horner-geest/
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
2) Anmeldung des Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft (zwingendes Ausschlusskriterium);
3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe);
4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe);
5) Nachweis über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, und zwar bezogen auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
Zu 4) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5) Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6) Angabe der Zahl der in den letzen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
7) Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Poliere) im Auftragsfalle (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 6) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Zu 7) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
8) Erfahrung in der Ausführung von vergleichbaren Bauprojekten (fakultatives Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 8) Vorlage einer Referenzliste über Leistungen, die das Unternehmen in den letzten 10 Jahren ausgeführt hat (Stichtag 1.4.2009) und die mit den zu vergebenden Bauleistungen vergleichbar sind. In dieser Auflistung sind zu jeder Referenz die Auftragssummen, Leistungsanteile, Bauzeiten und der Auftraggeber zu benennen. Weiterhin ist hierbei zu folgenden Leistungen/Gewerken jeweils mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das hinsichtlich Größenordnung und Art der Ausführung gemäß Ziffer II.2.4) mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist:
— Herstellung von Schlitzwänden,
— Herstellung von rückverankerten Bohrpfahlwänden,
— Injektionsarbeiten zum Verfestigung des Bodens,
— Herstellung einer Weichgelsohle (nur für Bauabschnitt 1),
— Herstellung von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung,
— Stahlbetonarbeiten zur Herstellung innerstädtischer unterirdischer Tunnel- und Haltestellenbauwerke.
Fakultativer Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderungen nicht erfüllt.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Poliere) einzusetzen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 8 geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 8 sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 8 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) und unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9, Ziffer 8 (Referenzen) erfüllt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2019