Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der beschafften Anlage um ein hoch spezialisiertes wissenschaftliches Gerät handelt, das speziell nach den Anforderungen des fem konditioniert wurde, wurde als Vergabeverfahren das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 4 VgV gewählt.