Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13
Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO.
Im Hinblick auf § 13 Abs. 3 SektVO wurden alle möglichen
Szenarien zur Erweiterung des Bestands der LTE-Router unter
Beibehaltung der vorhandenen Verwaltungssoftware, auch mit
technischer und juristischer Unterstützung, geprüft.
Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der benötigten
Funktionalitäten nur dann sicher, wirtschaftlich, reibungslos und
risikoarm darzustellen ist, wenn dafür ein Hersteller
durchgehend beauftragt wird und dessen bereits eingesetzte
Produkte entsprechend ausgebaut werden. Dafür sprechen u. a
Vorteile bei der Vermeidung von Risiken beim Datenaustausch
durch Anbindung von externen Komponenten. Die Systeme
müssen eineindeutig miteinander kommunizieren, um
Verwechslungen zu vermeiden. Die Verwendung von Systemen
verschiedener Hersteller bietet stets die latente Gefahr
fehlender oder zumindest eingeschränkter Interoperabilität.
Eine etwaige Ursachenfindung gestaltet sich dann als personalund
ressourcenintensiv.
Zudem können einige Funktionen aufgrund der Kommunikation
zwischen verschiedenen Produkten aus technischen Gründen
nicht über Standardschnittstellen erfolgen, ohne dadurch die
Funktionsfähigkeit der Produkte zu beinträchtigen.
Die Ein-Hersteller-Strategie ist vorliegend die beste Möglichkeit,
um Risiken aus der Verbindung verschiedener und komplexer
IT-Systemkomponenten zu minimieren. Die zusätzliche
Komplexität durch Standardschnittstellen zwischen Systemen
unterschiedlicher Hersteller erzeugt ein zusätzliches und in
diesem Fall vermeidbares Risiko.
Ein Kompletttausch der bereits vorhandenen Soft- und
Hardware würde zudem einen nicht unerheblichen zusätzlichen
Aufwand für z.B. Implementierung, Schulung, Anpassung der
bestehenden Infrastruktur nach sich ziehen.
Die verschiedenen Möglichkeiten (Parallelbetrieb /
Systemwechsel) wurden gegeneinander abgewogen und führen
zu dem Ergebnis, das die Beauftragung eines Dritten, plausibel
aus technischen und praktischen Gründen unmöglich ist.
Dieses Ergebnis wurde durch die von der HEAG mobilo
durchgeführten Markterkundung bestätigt.
Die Erweiterung des Bestands der LTE-Router kann somit aus
technischen und wirtschaftlichen Gründen nur von einem
bestimmten Unternehmen erbracht werden. Auf eine
wettbewerbliche Vergabe kann daher vorliegend verzichtet
werden.
Es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung,
die die Anforderungen erfüllen, und der mangelnde Wettbewerb
ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der
Auftragsvergabeparameter. Eine Prüfung auf vernünftige
Alternativen oder Ersatzlösungen ist erfolgt, solche konnten bei
den gegebenen Auftragsvergabeparametern, die insoweit
nachvollziehbar und gerechtfertigt sind, aber nicht ermittelt
werden.