184859-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Kontroll- und Überwachungsleistungen – Rahmenvereinbarung Fahrschulüberwachung u. Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
OJ S 57/2025 21/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRegierung der Oberpfalz
E-Mailpoststelle@reg-opf.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Fahrschulüberwachung u. Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
BeschreibungDie Regierung der Oberpfalz ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen gem. § 51 FahrlG sowie die Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne von § 4a Abs. 8 StVG. Sie kann sich hierbei jeweils geeigneter Personen und Stellen bedienen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist daher die grundsätzliche Auswahl und Verpflichtung der Überwachungsperson für die Dauer des Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrens1f5d1cde-e097-4b20-812d-579ad0c71bbf
Interne Kennung0270.ZV-14-25-02
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensBeachten Sie insoweit bitte die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 80411000 Ausbildung in Fahrschulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadtvgl. Vergabeunterlagen
Postleitzahls.u.
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Es dürfen Angebote für max. 2 Lose eingereicht werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf mehr als 2 Lose ab, weicht dieses von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen ab, so dass das Angebot bzgl. sämtlicher Lose gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 Nr. 4 VgV ausgeschlossen wird. Die Zahl der Lose, auf die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal 2 Lose beschränkt. Ein Bieter erhält jedoch nur dann einen Zuschlag auf ein zweites Los, wenn diesbezüglich kein weiteres bedingungsgemäßes und damit bezuschlagbares Angebot vorliegt. Wird für zwei Lose ein Angebot abgegeben und liegen bzgl. beider Lose noch weitere bedingungsgemäße Angebote vor, erhält der Bieter, dessen Angebot sich bzgl. beider angebotener Lose als das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot darstellt, nur auf das von ihm mit Angebotsabgabe präferierte/bevorzugte Los den Zuschlag. Innerhalb der e-Vergabe-Plattform unter dem Reiter "Eignungskriterien“ (erreichbar auch über folgenden Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria) ist daher mitzuteilen, welches Los der Bieter präferiert. Technisch bedingt, ist ein solches auch dann erforderlich, wenn nur auf ein Los ein Angebot abgegeben wird. Gibt ein Bieter für zwei Lose das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot ab und liegen bzgl. beider Lose noch weitere bedingungsgemäßes Angebot vor, führt das Fehlen der geforderten Angabe des bevorzugten Loses ebenso wie eine uneindeutige Angabe dahingehend zum Ausschluss des Angebots bzgl. beider Lose, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr 4 VgV.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 14 Abs. 1 und 2 S. 1, 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDie Beschreibung der Ausschlussgründe (wie etwa jener nach §§ 123, 124 GWB sowie §§ 57, 42 Abs. 1 VgV) ist über folgenden Link einsehbar: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStadt Aschaffenburg; Landkreis Aschaffenburg; Landkreis Miltenberg; Landkreis Main-Spessart; Landkreis Bad Kissingen
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung5be14693-51ee-4b66-83d4-9a1264a174f3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0002
TitelStadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen, Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Haßberge
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung02f26c2a-91c0-41cb-8dfa-43c1f5062947
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0003
TitelStadt Coburg, Landkreis Coburg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungbdb56354-18b8-4828-a410-bcf8f83e9f4d
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0004
TitelLandkreis Forchheim, Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/ des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungaedcbb09-6a56-4a00-ab0d-b3d091a86bfa
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0005
TitelLandkreis Tirschenreuth, Stadt Weiden i.d.Opf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Schwandorf
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungd14ae4f6-cfc2-4259-b359-9f9b84286093
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0006
TitelLandkreis Neumarkt i.d.Opf., Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg, Landkreis Cham
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung73374512-59bf-4b7f-aa9f-b650205d6083
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0007
TitelLandkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung83512519-a0f1-40f3-aca1-38c8ccb24b17
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0008
TitelStadt Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungcb868b51-0e4c-4cce-9113-6765bc63d77a
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0009
TitelStadt Fürth, Landkreis Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Roth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennunga102516d-d6b4-46e7-820e-0792313fac7e
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0010
TitelLandkreis Kelheim, Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung0cee52e0-2fef-4b2c-96ce-bfb38979267d
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0011
TitelLandkreis Regen, Landkreis Deggendorf, Landkreis Freyung-Grafenau, Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Rottal-Inn
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungf96ca0a8-5783-4dbb-84e6-7d83f126e04e
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0012
TitelStadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis Dachau
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung0d3eb6a3-8a6e-4e16-be7d-f92ef397c5d2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0013
TitelLandkreis Freising; Landkreis Erding, Landkreis Fürstenfeldbruck
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung174f178f-ff75-44d6-87ef-a47b4f494424
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0014
TitelStadt München
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennunga6f2ada1-6b8c-420f-9d1e-5864762243a7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0015
TitelLandkreis München, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf am Inn
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungeca4cdd8-db5b-419e-9d45-3ecbbbffc9d2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0016
TitelLandkreis Altötting, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Traunstein
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennunge3591c28-b917-4afc-8456-60b6137479cb
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0017
TitelStadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungba06cf6c-9f14-455f-84b4-fdf425dcf48d
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0018
TitelLandkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg am Lech, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung176eed13-cf03-49d5-89d4-47d361888967
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0019
TitelLandkreis Donau-Ries, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung5fdc6ccf-2e43-4df8-bedc-8feedeb32ec7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0020
TitelLandkreis Augsburg, Landkreis Günzburg, Landkreis Neu-Ulm
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennung4ca221de-446d-4560-8b0a-7587bd74e372
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0021
TitelLandkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu, Stadt Kempten (Allgäu), Landkreis Oberallgäu, Landkreis Lindau (Bodensee)
BeschreibungBitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses.
Interne Kennungae1616d7-b37b-474a-ba11-b6128b6dd31f
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragsverlängerungsoption
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumshttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl99
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/04/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRegierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitetRegierung von Oberbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierung der Oberpfalz
Registrierungsnummer2bcc2291-a83b-4ae0-8265-349b6a31f104
PostanschriftEmmeramsplatz 8
StadtRegensburg
Postleitzahl93047
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@reg-opf.bayern.de
Telefon+49 94156800
Fax+49 94156801199
Internetadressehttps://www.auftraege.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummerd909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
PostanschriftMaximilianstr. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80539
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
Registrierungsnummer1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
AbteilungZentrale Vergabestelle
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921760
Fax+49 892176404100
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb1c14cfb-35fa-49e7-b459-ef967f090435  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/03/2025 14:29:14 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung184859-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe57/2025
Datum der Veröffentlichung21/03/2025