Zusätzliche Angaben
1. Die insbesondere in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben sollen unter Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Formblätter gemacht werden. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich. Der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name der vertretenen Gesellschaft/Bewerbergemeinschaft sind anzugeben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die Bewerbergemeinschaft vorzunehmen, sofern nicht individuelle Angaben/Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gefordert sind. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter als zentralen Ansprechpartner.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf dem Deutschen Vergabeportal (siehe Ziff. I.3)) bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Nicht form- und fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
3. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Es bleibt vorbehalten, fehlende, unvollständige Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen etc. nachzufordern, vgl. § 56 Abs. 2 VgV. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
4. Die Vergabeunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
5. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchten, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn die Eigenerklärung einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
6. Unter der in Ziff. I.3) genannten Internetadresse können alle Vergabeunterlagen, die im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Dies gilt ebenso für etwaige Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung und ähnliches, wie auch die weiteren Auskünfte. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
7. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (13.02.2023). Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 07.02.2023 gestellte Fragen nicht mehr zu beantworten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziff. I.3). Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTJ6N2Z