Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Sanierung der Steinbachtalsperre in Kempfeld-Katzenloch. Die Sanierung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Einstiegsbauwerke auf den Abstiegen zum Kontrollgang der Herdmauer, das Auslaufbauwerk der Sickerwasserableitung mitsamt Wetterschutz des Abstiegs zu einem Zwischenbauwerk der Sickerwasserableitung, das Messgerinne samt Pegelhaus im Talsperrenauslauf sowie die Garage für das Betriebsboot mit Anschluss an eine vorhandene Rampe in den Stauraum.
Die Leistungen weisen eine stark ausgeprägte Schnittstelle mit dem separat ausgeschriebenen Gewerk "Elektrotechnische Ausrüstung/EMSR-Technik" auf. Es sind kontinuierliche Abstimmungsgespräche mit dem Drittgewerk zu führen. Hierfür wird auch auf die regelmäßig durchgeführten Baubesprechungen verwiesen, die unter Organisation der vom Bauherrn eingesetzten örtlichen Bauüberwachung stattfinden. Der zusätzliche Aufwand ist einzupreisen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Nachfolgend sind die wesentlichen, geplanten und vom AN zu erbringenden Arbeiten stichpunktartig zusammengefasst:
- Baustelleneinrichtung (BE) und -unterhaltung für die Dauer der Maßnahme
- Tiefbau inkl. Baugrubenverbau
- Wasserhaltungsarbeiten
- Stahlbetonbau
- Metall-/Stahlbau
- Mauerarbeiten
- Holzbau
- Wegebau
- Werkfertigteilebau
- technische Ausstattung in kleinem Umfang.
Die ausgeschriebenen Bauwerke / Bauteile sollen gesamthaft im nachfolgend genannten Zeitfenster baulich umgesetzt werden.
Beginn der Bauausführung: spätestens 15 Werktage nach Beauftragung.
Ende der Bauausführung: Oktober 2023.
Eine Stoffpreisgleitklausel soll nicht vereinbart werden, jedoch werden nachgewiesene Mehrkosten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vergütet.
Weitere Einzelheiten sind der Baubeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist und gegen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt wird.
Der AN kann sich vor seiner Angebotskalkulation umfassend über die örtliche Situation und alle Randbedingungen, die für seine Bauabwicklung von Belangen sein können, eingehend durch Ortseinsicht informieren. Hierzu ist eine Terminabsprache mit dem Bauherrn erforderlich. Unkenntnis zu relevanten Randbedingungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.